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Eintrag im Führungszeugnis – Tilgung, Fristen und was sichtbar ist

Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis, und Einträge werden nach festen Fristen getilgt. Geringe Strafen für Ersttäter tauchen oft gar nicht auf. Wer einen Eintrag hat, sollte die Tilgungsfristen kennen – sie sind wichtig für Bewerbungen und den Neustart.

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Geringe Verurteilungen (z. B. niedrige Geldstrafen bei Ersttätern) werden im einfachen Führungszeugnis oft nicht aufgenommen. Einträge werden nach den Fristen des Bundeszentralregistergesetzes getilgt (§§ 34, 46 BZRG).
Nach Ablauf der Tilgungsfrist gilt die Verurteilung als getilgt und darf dir grundsätzlich nicht mehr vorgehalten werden. Du kannst dein Führungszeugnis selbst beantragen und so prüfen, was eingetragen ist.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Führungszeugnis beantragen

    Beantrage dein Führungszeugnis (Bürgeramt/online) und prüfe, ob und was eingetragen ist.

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    2. Eintrag einordnen

    Kläre, ob es im einfachen oder nur im erweiterten Führungszeugnis erscheint und welche Tilgungsfrist gilt.

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    3. Fristen beachten

    Merke dir die Tilgungsfrist; nach Ablauf gilt die Verurteilung als getilgt.

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    4. Bei Fehlern reagieren

    Ist ein Eintrag fehlerhaft oder zu Unrecht noch vorhanden, wende dich an das Bundesamt für Justiz.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Steht jede Verurteilung im Führungszeugnis?

Nein. Geringe Strafen, etwa niedrige Geldstrafen bei Ersttätern, werden im einfachen Führungszeugnis häufig nicht aufgenommen. Schwerere oder mehrere Verurteilungen erscheinen dagegen. Im erweiterten Führungszeugnis gelten teils strengere Maßstäbe.

Wann wird ein Eintrag gelöscht?

Nach den Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes (§§ 34, 46 BZRG), die sich nach Art und Höhe der Strafe richten. Nach Ablauf gilt die Verurteilung als getilgt und darf dir grundsätzlich nicht mehr vorgehalten werden.

Wie sehe ich, was eingetragen ist?

Indem du dein eigenes Führungszeugnis beim Bürgeramt oder online beantragst. So erfährst du, ob und was eingetragen ist. Bei einem fehlerhaften oder trotz Fristablauf noch vorhandenen Eintrag kannst du dich an das Bundesamt für Justiz wenden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.