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Alter Führerschein? Der Pflichtumtausch betrifft fast alle

Wer noch einen alten grauen oder rosa Papierführerschein oder einen älteren Kartenführerschein hat, muss ihn umtauschen. Das ist ein reiner Dokumententausch – keine neue Prüfung. Wichtig ist nur, deine persönliche Frist nicht zu verpassen.

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Alle alten Führerscheine müssen bis zu gestaffelten Stichtagen in den einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Welche Frist für dich gilt, hängt bei Papierführerscheinen vom Geburtsjahr und bei Kartenführerscheinen vom Ausstellungsjahr ab.
Es geht nur um den Tausch des Dokuments – eine Gesundheits- oder Fahrprüfung ist damit nicht verbunden. Wer die Frist versäumt und mit ungültigem Dokument fährt, riskiert ein Verwarnungs-/Bußgeld.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist ermitteln

    Prüfe anhand von Geburtsjahr (Papierführerschein) bzw. Ausstellungsjahr (Kartenführerschein) deinen Stichtag.

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    2. Unterlagen vorbereiten

    Aktuelles Passfoto, Personalausweis und den alten Führerschein bereithalten.

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    3. Umtausch beantragen

    Den Umtausch bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts beantragen.

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    4. Rechtzeitig erledigen

    Kümmere dich vor Ablauf der Frist darum, um Bußgelder zu vermeiden.

Häufige Fragen

Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Ja. Alte Papier- und ältere Kartenführerscheine müssen bis zu gestaffelten Stichtagen in den einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die für dich geltende Frist richtet sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr. Es ist nur ein Dokumententausch – ohne neue Prüfung.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Deine Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, aber das Dokument ist nicht mehr gültig. Wer danach mit dem alten Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld rechnen. Hol den Umtausch in dem Fall möglichst schnell nach.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.