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Verstoß in der Probezeit – Aufbauseminar, Verlängerung und Folgen

In der zweijährigen Probezeit nach dem Führerscheinerwerb wiegen Verstöße schwerer. Man unterscheidet schwerwiegende (A-) und weniger schwerwiegende (B-) Verstöße. Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Maßnahmen: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

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Bei einem A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert (§ 2a StVG). Das Seminar ist Pflicht, sonst droht der Entzug.
Reagierst du auf die Anordnung nicht oder kommt es zu weiteren Verstößen, drohen Verwarnung und schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Nimm Anordnungen daher ernst und fristgerecht wahr.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verstoß einordnen

    Kläre, ob ein schwerwiegender A-Verstoß (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht) oder ein leichterer B-Verstoß vorliegt.

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    2. Bußgeld prüfen

    Unabhängig von den Probezeitfolgen kannst du gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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    3. Aufbauseminar wahrnehmen

    Wird ein Aufbauseminar angeordnet, nimm fristgerecht teil – sonst droht der Führerscheinentzug.

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    4. Weitere Verstöße vermeiden

    In der verlängerten Probezeit ist besondere Vorsicht geboten, um die Eskalation bis zum Entzug zu verhindern.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit?

Bei einem schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei weniger schweren B-Verstößen wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert (§ 2a StVG). Das Seminar ist verpflichtend.

Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen?

A-Verstöße sind schwerwiegend (z. B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unfallflucht). B-Verstöße sind weniger schwerwiegend (z. B. bestimmte leichtere Verstöße). Ein A-Verstoß löst dieselben Folgen aus wie zwei B-Verstöße.

Kann ich den Führerschein in der Probezeit verlieren?

Ja, wenn du angeordnete Maßnahmen wie das Aufbauseminar nicht wahrnimmst oder weitere Verstöße begehst. Nach Verwarnung und ausbleibender Besserung droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.