Verstoß in der Probezeit – Aufbauseminar, Verlängerung und Folgen
In der zweijährigen Probezeit nach dem Führerscheinerwerb wiegen Verstöße schwerer. Man unterscheidet schwerwiegende (A-) und weniger schwerwiegende (B-) Verstöße. Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Maßnahmen: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verstoß einordnen
Kläre, ob ein schwerwiegender A-Verstoß (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht) oder ein leichterer B-Verstoß vorliegt.
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2. Bußgeld prüfen
Unabhängig von den Probezeitfolgen kannst du gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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3. Aufbauseminar wahrnehmen
Wird ein Aufbauseminar angeordnet, nimm fristgerecht teil – sonst droht der Führerscheinentzug.
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4. Weitere Verstöße vermeiden
In der verlängerten Probezeit ist besondere Vorsicht geboten, um die Eskalation bis zum Entzug zu verhindern.
Daran erkennst du die Masche
- Du ignorierst die Anordnung zum Aufbauseminar.
- Du sammelst kurz nacheinander mehrere Verstöße.
- Du verwechselst die Probezeitfolgen mit den Punkten in Flensburg (beides läuft parallel).
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit?
Bei einem schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei weniger schweren B-Verstößen wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert (§ 2a StVG). Das Seminar ist verpflichtend.
Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen?
A-Verstöße sind schwerwiegend (z. B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unfallflucht). B-Verstöße sind weniger schwerwiegend (z. B. bestimmte leichtere Verstöße). Ein A-Verstoß löst dieselben Folgen aus wie zwei B-Verstöße.
Kann ich den Führerschein in der Probezeit verlieren?
Ja, wenn du angeordnete Maßnahmen wie das Aufbauseminar nicht wahrnimmst oder weitere Verstöße begehst. Nach Verwarnung und ausbleibender Besserung droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.