Selbst fristlos kündigen – wann Arbeitnehmer sofort gehen dürfen
Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen – aber nur aus wichtigem Grund, etwa bei erheblichem Lohnrückstand, schweren Übergriffen oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Meist musst du den Arbeitgeber vorher abmahnen. Eine unbegründete fristlose Kündigung kann teuer werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Wichtigen Grund prüfen
Liegt ein schwerwiegender, dir nicht zuzumutender Grund vor? Sammle Belege (Lohnnachweise, Vorfälle, Atteste).
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2. In der Regel abmahnen
Meist musst du den Arbeitgeber vorher abmahnen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben – außer das ist offensichtlich aussichtslos.
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3. Zwei-Wochen-Frist beachten
Die fristlose Kündigung muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.
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4. Sperrzeit-Risiko klären
Vor der Arbeitslosmeldung klären, ob die Agentur den wichtigen Grund anerkennt – sonst droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.
Daran erkennst du die Masche
- Du kündigst aus Ärger fristlos, ohne wichtigen Grund und ohne Abmahnung.
- Du wartest länger als zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes.
- Du meldest dich arbeitslos, ohne die Sperrzeit-Folgen zu kennen.
Häufige Fragen
Wann darf ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Bei einem wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (§ 626 BGB) – etwa erheblicher Lohnrückstand, Tätlichkeiten oder gesundheitsgefährdende Bedingungen. Meist ist vorher eine Abmahnung nötig.
Welche Frist gilt?
Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem du vom wichtigen Grund Kenntnis erlangt hast. Danach ist die außerordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen.
Bekomme ich nach fristloser Eigenkündigung Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, aber es droht eine Sperrzeit, wenn die Agentur für Arbeit keinen wichtigen Grund anerkennt. Kläre das vorher und halte Belege für deinen Kündigungsgrund bereit.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.