Freistellungsauftrag: Zinsen und Dividenden steuerfrei kassieren
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit Abgeltungsteuer belegt. Aber ein bestimmter Betrag pro Jahr bleibt steuerfrei – der Sparer-Pauschbetrag. Damit die Bank ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Erträge einschätzen
Wie viel Zinsen/Dividenden erwartest du bei welcher Bank?
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2. Freistellungsauftrag erteilen
Richte bei der Bank einen Freistellungsauftrag bis zur passenden Höhe ein.
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3. Aufteilen
Bei mehreren Banken den Pauschbetrag sinnvoll verteilen (insgesamt nicht überschreiten).
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4. Zu viel gezahlt? Zurückholen
Ohne Freistellungsauftrag einbehaltene Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückfordern.
Häufige Fragen
Was bringt ein Freistellungsauftrag?
Mit ihm berücksichtigt die Bank deinen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare): Bis zu dieser Höhe werden Kapitalerträge nicht mit Abgeltungsteuer belastet. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer automatisch ab, und du müsstest sie dir später zurückholen.
Was, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?
Dann hat die Bank vermutlich Abgeltungsteuer einbehalten, obwohl deine Erträge unter dem Pauschbetrag lagen. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen, indem du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angibst. Für die Zukunft solltest du einen Freistellungsauftrag einrichten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.