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Freistellungsauftrag: Zinsen und Dividenden steuerfrei kassieren

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit Abgeltungsteuer belegt. Aber ein bestimmter Betrag pro Jahr bleibt steuerfrei – der Sparer-Pauschbetrag. Damit die Bank ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare) bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank wird bis zu dieser Höhe keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Du kannst den Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur den Höchstbetrag ausschöpfen. Wurde zu viel Steuer einbehalten (kein/zu niedriger Freistellungsauftrag), holst du sie dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Erträge einschätzen

    Wie viel Zinsen/Dividenden erwartest du bei welcher Bank?

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    2. Freistellungsauftrag erteilen

    Richte bei der Bank einen Freistellungsauftrag bis zur passenden Höhe ein.

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    3. Aufteilen

    Bei mehreren Banken den Pauschbetrag sinnvoll verteilen (insgesamt nicht überschreiten).

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    4. Zu viel gezahlt? Zurückholen

    Ohne Freistellungsauftrag einbehaltene Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückfordern.

Häufige Fragen

Was bringt ein Freistellungsauftrag?

Mit ihm berücksichtigt die Bank deinen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare): Bis zu dieser Höhe werden Kapitalerträge nicht mit Abgeltungsteuer belastet. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer automatisch ab, und du müsstest sie dir später zurückholen.

Was, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?

Dann hat die Bank vermutlich Abgeltungsteuer einbehalten, obwohl deine Erträge unter dem Pauschbetrag lagen. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen, indem du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angibst. Für die Zukunft solltest du einen Freistellungsauftrag einrichten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.