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Arzttermin während der Arbeitszeit – bekomme ich frei?

Ein wichtiger Arzttermin lässt sich nicht immer in die Freizeit legen. Ob du dafür bezahlt freigestellt wirst, hängt von den Umständen und deinem Arbeitsvertrag ab – einen Automatismus gibt es nicht.

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Ist ein Arztbesuch medizinisch notwendig und nur während der Arbeitszeit möglich (z. B. akute Beschwerden, vom Arzt vorgegebener Termin), kann ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für die vorübergehende Verhinderung bestehen (§ 616 BGB).
§ 616 BGB ist allerdings abdingbar – im Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Anspruch ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Routine-Termine solltest du möglichst in die Freizeit legen oder Gleitzeit nutzen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Notwendigkeit prüfen

    Ist der Termin unaufschiebbar und nur während der Arbeitszeit möglich?

  2. 2

    2. Vertrag prüfen

    Ist § 616 BGB im Arbeits-/Tarifvertrag ausgeschlossen oder geregelt?

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    3. Rechtzeitig ankündigen

    Informiere den Arbeitgeber frühzeitig und stimme die Abwesenheit ab.

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    4. Nachweis bereithalten

    Eine Bescheinigung über den Termin (mit Uhrzeit) kann sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arztbesuch?

Wenn der Arztbesuch medizinisch notwendig und nur während der Arbeitszeit möglich ist, kann ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB bestehen. Bei planbaren Routine-Terminen besteht er in der Regel nicht – solche Termine solltest du in die Freizeit oder Gleitzeit legen.

Kann der Arbeitgeber die bezahlte Freistellung ausschließen?

Ja, § 616 BGB ist abdingbar: In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen ist der Anspruch ganz oder teilweise ausgeschlossen. Dann bekommst du für die Zeit des Arztbesuchs unter Umständen keine Vergütung oder musst die Zeit nacharbeiten. Sieh deshalb in deinen Vertrag und stimme den Termin frühzeitig ab.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.