Hochzeitsfotograf liefert schlecht oder gar nicht – deine Rechte
Ein Fotoauftrag – etwa für eine Hochzeit – ist in der Regel ein Werkvertrag: Du schuldest das Honorar für ein mangelfreies Werk. Liefert der Fotograf unbrauchbare, stark mangelhafte Bilder, viel zu spät oder gar nicht, hast du Mängelrechte: von der Nachbesserung über die Minderung bis zur Rückforderung des Honorars.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Mängel melden & mindern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Vertrag und Zusagen sichern
Halte fest, was vereinbart war (Umfang, Anzahl Bilder, Lieferzeit, Qualität).
- 2
2. Mängel dokumentieren
Beschreibe und belege die Mängel (unscharf, fehlende Motive, verspätet, nicht geliefert).
- 3
3. Frist setzen / mindern
Verlange – soweit möglich – Nacherfüllung mit Frist; ist sie sinnlos, mindere oder fordere das Honorar zurück.
- 4
4. Schadensersatz prüfen
Bei verschuldetem Komplettausfall eines einmaligen Ereignisses kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht.
Daran erkennst du die Masche
- Der Fotograf liefert trotz Zusage gar nicht oder extrem verspätet.
- Die Bilder sind technisch unbrauchbar (unscharf, falsch belichtet).
- Vereinbarte Leistungen (Anzahl, Motive) werden nicht erbracht.
Häufige Fragen
Welche Rechte habe ich bei schlechten Fotos?
Bei einem mangelhaften Werk kannst du Nacherfüllung verlangen, das Honorar mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten und es (anteilig) zurückfordern. Bei verschuldetem Ausfall kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht. Maßgeblich ist, was vereinbart war.
Was gilt bei einer Hochzeit, die sich nicht wiederholen lässt?
Da eine Nachbesserung das einmalige Ereignis nicht ersetzen kann, stehen Minderung, Rücktritt und Schadensersatz im Vordergrund. Liefert der Fotograf gar nicht oder unbrauchbar, kannst du das Honorar zurückfordern und einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen.
Wie setze ich meine Ansprüche durch?
Sichere Vertrag und Zusagen, dokumentiere die Mängel konkret und fordere den Fotografen schriftlich auf – zur Nacherfüllung (soweit sinnvoll) oder zur Erstattung. Reagiert er nicht, kannst du die Forderung notfalls gerichtlich durchsetzen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.