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Hochzeitsfotograf liefert schlecht oder gar nicht – deine Rechte

Ein Fotoauftrag – etwa für eine Hochzeit – ist in der Regel ein Werkvertrag: Du schuldest das Honorar für ein mangelfreies Werk. Liefert der Fotograf unbrauchbare, stark mangelhafte Bilder, viel zu spät oder gar nicht, hast du Mängelrechte: von der Nachbesserung über die Minderung bis zur Rückforderung des Honorars.

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Mängel melden & mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einem mangelhaften Werk (unscharfe, unbrauchbare, unvollständige Bilder) kannst du Nacherfüllung verlangen, mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten und das Honorar (anteilig) zurückfordern. Bei verschuldetem Ausfall kommt Schadensersatz in Betracht.
Gerade bei einmaligen Ereignissen (Hochzeit) ist eine Nachbesserung oft unmöglich – dann stehen Minderung, Rücktritt und Schadensersatz im Vordergrund. Sichere den Vertrag und die zugesagten Leistungen als Beweis.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrag und Zusagen sichern

    Halte fest, was vereinbart war (Umfang, Anzahl Bilder, Lieferzeit, Qualität).

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    2. Mängel dokumentieren

    Beschreibe und belege die Mängel (unscharf, fehlende Motive, verspätet, nicht geliefert).

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    3. Frist setzen / mindern

    Verlange – soweit möglich – Nacherfüllung mit Frist; ist sie sinnlos, mindere oder fordere das Honorar zurück.

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    4. Schadensersatz prüfen

    Bei verschuldetem Komplettausfall eines einmaligen Ereignisses kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Rechte habe ich bei schlechten Fotos?

Bei einem mangelhaften Werk kannst du Nacherfüllung verlangen, das Honorar mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten und es (anteilig) zurückfordern. Bei verschuldetem Ausfall kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht. Maßgeblich ist, was vereinbart war.

Was gilt bei einer Hochzeit, die sich nicht wiederholen lässt?

Da eine Nachbesserung das einmalige Ereignis nicht ersetzen kann, stehen Minderung, Rücktritt und Schadensersatz im Vordergrund. Liefert der Fotograf gar nicht oder unbrauchbar, kannst du das Honorar zurückfordern und einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen.

Wie setze ich meine Ansprüche durch?

Sichere Vertrag und Zusagen, dokumentiere die Mängel konkret und fordere den Fotografen schriftlich auf – zur Nacherfüllung (soweit sinnvoll) oder zur Erstattung. Reagiert er nicht, kannst du die Forderung notfalls gerichtlich durchsetzen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.