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Foto von dir ohne Erlaubnis veröffentlicht? Dein Recht am eigenen Bild

Ein Foto von dir taucht ohne deine Zustimmung in sozialen Medien, auf einer Website oder in einer Gruppe auf? Grundsätzlich dürfen Bilder von dir nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden. Du kannst Löschung und Unterlassung verlangen.

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Löschung / Unterlassung fordern

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Nach dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) dürfen Bildnisse von dir grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Du kannst Löschung und Unterlassung verlangen.
Es gibt Ausnahmen (z. B. Personen der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen, Beiwerk). Privat-/Alltagsfotos von dir fallen aber in der Regel nicht darunter.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Mach Screenshots (mit URL und Datum), bevor du etwas unternimmst – falls das Bild später gelöscht wird.

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    2. Löschung/Unterlassung fordern

    Fordere die Person/Seite schriftlich auf, das Bild zu entfernen und es künftig zu unterlassen – mit Frist.

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    3. Plattform melden

    Melde das Bild zusätzlich der Plattform (Meldefunktion) und verlange Entfernung.

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    4. Bei Hartnäckigkeit

    Reagiert niemand, kommen Unterlassungsanspruch und ggf. Schadensersatz in Betracht – hol dir dann rechtlichen Rat.

Häufige Fragen

Darf jemand ein Foto von mir ohne Erlaubnis posten?

Grundsätzlich nicht. Nach § 22 KUG dürfen Bilder von dir nur mit deiner Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Ohne Einwilligung kannst du Löschung und Unterlassung verlangen – außer es greift eine gesetzliche Ausnahme.

Was kann ich gegen ein Foto in einer WhatsApp-Gruppe tun?

Auch hier gilt dein Recht am eigenen Bild. Fordere die Person auf, das Bild zu löschen und nicht weiterzuverbreiten. Sichere vorher Screenshots als Beweis. Bei Belästigung oder Verbreitung kann zusätzlich eine Anzeige in Betracht kommen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.