Forderung an Inkasso abgetreten – was die Abtretung für dich bedeutet
Gläubiger verkaufen oder übertragen Forderungen oft an Inkassobüros oder Forderungskäufer (Abtretung). Für dich ändert sich der Gläubiger, nicht aber die Forderung selbst: Alle Einwendungen, die du gegen den ursprünglichen Gläubiger hattest, bleiben erhalten. Du kannst zudem einen Nachweis der Abtretung verlangen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Abtretung nachweisen lassen
Verlange den Nachweis, dass und an wen die Forderung wirksam abgetreten wurde.
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2. Forderung prüfen
Besteht die Forderung dem Grunde und der Höhe nach? Ist sie verjährt oder bereits beglichen?
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3. Einwendungen erheben
Mach deine Einwendungen gegen den ursprünglichen Gläubiger auch gegenüber dem neuen geltend (§ 404 BGB).
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4. Gebühren prüfen
Kontrolliere die geltend gemachten Inkasso- und Nebenkosten – überhöhte Beträge musst du nicht akzeptieren.
Daran erkennst du die Masche
- Ein dir unbekannter 'Forderungskäufer' verlangt Zahlung ohne Nachweis der Abtretung.
- Die Forderung ist möglicherweise verjährt oder schon bezahlt.
- Es werden hohe Zusatzgebühren ohne nachvollziehbare Grundlage gefordert.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Abtretung einer Forderung?
Der ursprüngliche Gläubiger überträgt die Forderung auf einen neuen Gläubiger, etwa ein Inkassobüro oder einen Forderungskäufer (§ 398 BGB). Für dich ändert sich der Ansprechpartner, nicht aber die Forderung selbst und deine Einwendungen.
Bleiben meine Einwendungen erhalten?
Ja. Alle Einwendungen, die dir gegen den ursprünglichen Gläubiger zustanden – etwa dass du bereits gezahlt hast, Mängel bestehen oder die Forderung verjährt ist –, kannst du auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten (§ 404 BGB).
Muss ich sofort an den neuen Gläubiger zahlen?
Nicht ungeprüft. Du kannst einen Nachweis der wirksamen Abtretung verlangen. Solange unklar ist, ob der Forderungsinhaber berechtigt ist, musst du nicht leisten. Prüfe außerdem, ob die Forderung überhaupt besteht und nicht verjährt ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.