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Alte Forderung oder Inkasso – ist das schon verjährt?

Ein Inkassobüro fordert Geld für eine angeblich offene Rechnung von vor mehreren Jahren? Viele Forderungen verjähren nach drei Jahren. Verjährte Forderungen musst du nicht mehr zahlen – aber du musst dich aktiv darauf berufen.

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand und du davon wusstest (§ 199 BGB).
Verjährung wirkt nicht automatisch: Du musst die 'Einrede der Verjährung' ausdrücklich erheben. Achtung: Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann die Verjährung hemmen – reagiere darauf fristgerecht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Alter der Forderung prüfen

    Wann ist die Forderung entstanden? Rechne: Ende des Entstehungsjahres + 3 Jahre. Liegt das in der Vergangenheit, ist sie meist verjährt.

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    2. Einrede der Verjährung erheben

    Teile dem Gläubiger/Inkasso schriftlich mit, dass du die Einrede der Verjährung erhebst und nicht zahlst. Erkenne die Forderung nicht an.

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    3. Nichts unterschreiben/anzahlen

    Eine Teilzahlung oder ein Schuldanerkenntnis kann die Verjährung neu starten. Zahle und unterschreibe nichts, bevor das geklärt ist.

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    4. Bei Mahnbescheid reagieren

    Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, lege fristgerecht Widerspruch ein (2 Wochen) – sonst kann die verjährte Forderung doch noch tituliert werden.

Häufige Fragen

Muss ich eine verjährte Forderung zahlen?

Nein – aber nur, wenn du die Einrede der Verjährung erhebst. Die Forderung erlischt nicht von selbst; du musst dem Gläubiger ausdrücklich mitteilen, dass du dich auf Verjährung berufst.

Kann eine alte Forderung wieder 'aufleben'?

Die Verjährung kann neu beginnen, wenn du die Forderung anerkennst – etwa durch eine Teilzahlung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Deshalb bei alten Forderungen nichts vorschnell anerkennen oder anzahlen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.