Alte Forderung oder Inkasso – ist das schon verjährt?
Ein Inkassobüro fordert Geld für eine angeblich offene Rechnung von vor mehreren Jahren? Viele Forderungen verjähren nach drei Jahren. Verjährte Forderungen musst du nicht mehr zahlen – aber du musst dich aktiv darauf berufen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Alter der Forderung prüfen
Wann ist die Forderung entstanden? Rechne: Ende des Entstehungsjahres + 3 Jahre. Liegt das in der Vergangenheit, ist sie meist verjährt.
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2. Einrede der Verjährung erheben
Teile dem Gläubiger/Inkasso schriftlich mit, dass du die Einrede der Verjährung erhebst und nicht zahlst. Erkenne die Forderung nicht an.
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3. Nichts unterschreiben/anzahlen
Eine Teilzahlung oder ein Schuldanerkenntnis kann die Verjährung neu starten. Zahle und unterschreibe nichts, bevor das geklärt ist.
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4. Bei Mahnbescheid reagieren
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, lege fristgerecht Widerspruch ein (2 Wochen) – sonst kann die verjährte Forderung doch noch tituliert werden.
Häufige Fragen
Muss ich eine verjährte Forderung zahlen?
Nein – aber nur, wenn du die Einrede der Verjährung erhebst. Die Forderung erlischt nicht von selbst; du musst dem Gläubiger ausdrücklich mitteilen, dass du dich auf Verjährung berufst.
Kann eine alte Forderung wieder 'aufleben'?
Die Verjährung kann neu beginnen, wenn du die Forderung anerkennst – etwa durch eine Teilzahlung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Deshalb bei alten Forderungen nichts vorschnell anerkennen oder anzahlen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.