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Flugverspätung – wann zahlt die Airline trotz Ausrede?

Bei großen Flugverspätungen steht Fluggästen oft eine pauschale Entschädigung zu. Airlines berufen sich aber gern auf 'außergewöhnliche Umstände', um nicht zahlen zu müssen. Nicht jede Begründung trägt – es kommt genau darauf an, was die Verspätung verursacht hat.

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Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden besteht nach der EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung (EU-VO 261/2004), gestaffelt nach Flugentfernung.
Der Anspruch entfällt bei echten außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik des Flughafenpersonals. Technische Defekte oder organisatorische Probleme der Airline gelten dagegen meist nicht als außergewöhnlich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verspätung dokumentieren

    Halte geplante und tatsächliche Ankunftszeit sowie die Flugdaten fest.

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    2. Grund erfragen

    Lass dir den Grund der Verspätung möglichst schriftlich geben.

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    3. Anspruch berechnen

    Ordne die Entschädigung nach Entfernung und Verspätung ein.

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    4. Forderung stellen

    Fordere die Airline schriftlich zur Zahlung auf und setze eine Frist.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann steht mir bei Verspätung eine Entschädigung zu?

Bei einer Ankunftsverspätung am Ziel von mindestens drei Stunden besteht nach der EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, gestaffelt nach Entfernung – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung ist, dass die Verordnung auf den Flug anwendbar ist.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline, etwa schweres Unwetter, politische Instabilität oder ein Streik des Flughafen- oder Sicherheitspersonals. Technische Defekte am Flugzeug oder Personalprobleme der Airline gelten in der Regel nicht als außergewöhnlich.

Wie setze ich den Anspruch durch?

Fordere die Airline schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf und benenne Flug, Verspätung und Anspruch. Reagiert sie nicht oder beruft sie sich zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände, kannst du den Anspruch weiterverfolgen. Bewahre alle Nachweise auf.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.