Flugverspätung – wann zahlt die Airline trotz Ausrede?
Bei großen Flugverspätungen steht Fluggästen oft eine pauschale Entschädigung zu. Airlines berufen sich aber gern auf 'außergewöhnliche Umstände', um nicht zahlen zu müssen. Nicht jede Begründung trägt – es kommt genau darauf an, was die Verspätung verursacht hat.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verspätung dokumentieren
Halte geplante und tatsächliche Ankunftszeit sowie die Flugdaten fest.
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2. Grund erfragen
Lass dir den Grund der Verspätung möglichst schriftlich geben.
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3. Anspruch berechnen
Ordne die Entschädigung nach Entfernung und Verspätung ein.
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4. Forderung stellen
Fordere die Airline schriftlich zur Zahlung auf und setze eine Frist.
Daran erkennst du die Masche
- Die Airline behauptet pauschal 'außergewöhnliche Umstände' ohne Beleg.
- Ein technischer Defekt wird als höhere Gewalt dargestellt.
- Du gibst dich mit einem bloßen Gutschein zufrieden.
Häufige Fragen
Wann steht mir bei Verspätung eine Entschädigung zu?
Bei einer Ankunftsverspätung am Ziel von mindestens drei Stunden besteht nach der EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, gestaffelt nach Entfernung – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung ist, dass die Verordnung auf den Flug anwendbar ist.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline, etwa schweres Unwetter, politische Instabilität oder ein Streik des Flughafen- oder Sicherheitspersonals. Technische Defekte am Flugzeug oder Personalprobleme der Airline gelten in der Regel nicht als außergewöhnlich.
Wie setze ich den Anspruch durch?
Fordere die Airline schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf und benenne Flug, Verspätung und Anspruch. Reagiert sie nicht oder beruft sie sich zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände, kannst du den Anspruch weiterverfolgen. Bewahre alle Nachweise auf.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.