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Airline pleite – ist mein Flugticket jetzt wertlos?

Die Fluggesellschaft meldet Insolvenz – und dein Flug fällt aus? Das ist ärgerlich, denn einzeln gebuchte Flüge sind oft nicht abgesichert. Trotzdem gibt es Wege, zumindest einen Teil deines Geldes zu retten.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Anders als Pauschalreisen sind einzeln gebuchte Flugtickets im Insolvenzfall nicht durch einen Reisesicherungsschein geschützt. Deine Forderung musst du zur Insolvenztabelle anmelden – die Quote ist allerdings oft gering.
Hast du mit Kreditkarte, Lastschrift oder über einen Zahlungsdienstleister bezahlt, kann eine Rückbuchung (Chargeback/Erstattungsanspruch) möglich sein. Bei einer Pauschalreise dagegen springt der Reisesicherungsschein/Reisesicherungsfonds ein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zahlungsweg prüfen

    Mit Kreditkarte/Lastschrift/Zahlungsdienst gezahlt? Dann Rückbuchung (Chargeback) prüfen.

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    2. Rückbuchung beantragen

    Wende dich zügig an deine Bank/den Kartenanbieter und beantrage die Erstattung.

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    3. Forderung anmelden

    Melde deine Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an.

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    4. Pauschalreise?

    Bei einer Pauschalreise den Reisesicherungsschein/-fonds in Anspruch nehmen.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Airline pleitegeht?

Bei einem einzeln gebuchten Flugticket leider oft nur teilweise: Solche Tickets sind nicht durch einen Reisesicherungsschein geschützt. Du kannst deine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, erhältst aber meist nur eine geringe Quote. Bessere Chancen bestehen über eine Rückbuchung, wenn du mit Kreditkarte, Lastschrift oder einem Zahlungsdienstleister bezahlt hast.

Sind Pauschalreisen besser geschützt?

Ja. Bei einer Pauschalreise bist du im Insolvenzfall des Veranstalters über den Reisesicherungsschein bzw. den Reisesicherungsfonds abgesichert – bereits gezahlte Beträge und die Rückreise sind geschützt. Deshalb kann es sinnvoll sein, Flug und Hotel als Pauschalreise zu buchen oder zumindest mit Kreditkarte zu zahlen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.