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Koffer weg oder beschädigt? Deine Rechte bei Gepäckschäden

Dein Koffer ist am Zielflughafen nicht aufgetaucht, beschädigt oder erst Tage später angekommen? Die Fluggesellschaft haftet für Gepäckschäden – aber du musst Fristen einhalten und den Schaden richtig melden.

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Schaden anmelden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet die Airline für verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck bis zu einem Höchstbetrag (rund 1.300 Sonderziehungsrechte, je nach Kurs gut 1.500 €).
Wichtig sind kurze Fristen: Beschädigung binnen 7 Tagen, Verspätung binnen 21 Tagen nach Erhalt schriftlich melden. Bei sichtbarem Schaden am besten sofort am Flughafen einen Bericht (PIR) aufnehmen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sofort am Flughafen melden

    Lass dir noch am Flughafen einen Schadensbericht (Property Irregularity Report, PIR) ausstellen – ohne ihn wird es schwierig.

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    2. Belege sammeln

    Bewahre Bordkarte, Gepäckschein und Quittungen für Ersatzkäufe (bei Verspätung) auf.

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    3. Fristgerecht schriftlich reklamieren

    Melde den Schaden schriftlich bei der Airline: bei Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen.

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    4. Entschädigung beziffern

    Fordere die Erstattung des Zeitwerts des Inhalts bzw. der notwendigen Ersatzkäufe – bis zur Haftungshöchstgrenze.

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich für verlorenes Gepäck?

Die Airline haftet bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.300 Sonderziehungsrechten (wechselkursabhängig gut 1.500 €). Ersetzt wird der nachgewiesene Zeitwert des Inhalts – Belege und eine Inhaltsliste helfen.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Bei beschädigtem Gepäck musst du den Schaden binnen 7 Tagen, bei verspätetem Gepäck binnen 21 Tagen nach Erhalt schriftlich anzeigen. Bei sichtbaren Schäden solltest du sofort am Flughafen einen PIR aufnehmen lassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.