Koffer weg oder beschädigt? Deine Rechte bei Gepäckschäden
Dein Koffer ist am Zielflughafen nicht aufgetaucht, beschädigt oder erst Tage später angekommen? Die Fluggesellschaft haftet für Gepäckschäden – aber du musst Fristen einhalten und den Schaden richtig melden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort am Flughafen melden
Lass dir noch am Flughafen einen Schadensbericht (Property Irregularity Report, PIR) ausstellen – ohne ihn wird es schwierig.
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2. Belege sammeln
Bewahre Bordkarte, Gepäckschein und Quittungen für Ersatzkäufe (bei Verspätung) auf.
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3. Fristgerecht schriftlich reklamieren
Melde den Schaden schriftlich bei der Airline: bei Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen.
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4. Entschädigung beziffern
Fordere die Erstattung des Zeitwerts des Inhalts bzw. der notwendigen Ersatzkäufe – bis zur Haftungshöchstgrenze.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich für verlorenes Gepäck?
Die Airline haftet bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.300 Sonderziehungsrechten (wechselkursabhängig gut 1.500 €). Ersetzt wird der nachgewiesene Zeitwert des Inhalts – Belege und eine Inhaltsliste helfen.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Bei beschädigtem Gepäck musst du den Schaden binnen 7 Tagen, bei verspätetem Gepäck binnen 21 Tagen nach Erhalt schriftlich anzeigen. Bei sichtbaren Schäden solltest du sofort am Flughafen einen PIR aufnehmen lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.