Flugentschädigung durchsetzen – wenn die Airline nicht zahlt
Viele Airlines zahlen die berechtigte Entschädigung erst nach hartnäckigem Nachfassen. Lass dich nicht abwimmeln: Du kannst eine Frist setzen, die kostenlose Schlichtungsstelle einschalten und den Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Wichtig ist, die Verjährung im Blick zu behalten.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Entschädigung durchsetzen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Anspruch beziffern
Berechne die Ausgleichszahlung nach Distanz und stelle Beweise (Buchung, Verspätung/Annullierung) zusammen.
- 2
2. Mit Frist fordern
Fordere die Airline schriftlich mit einer konkreten Zahlungsfrist auf und kündige weitere Schritte an.
- 3
3. Schlichtung nutzen
Zahlt sie nicht, schalte die kostenlose Schlichtungsstelle für den Luftverkehr ein.
- 4
4. Verjährung beachten
Setze deinen Anspruch rechtzeitig durch – in der Regel innerhalb von drei Jahren. Bei höheren Beträgen ist gerichtliche Hilfe möglich.
Daran erkennst du die Masche
- Die Airline reagiert auf Anfragen gar nicht oder nur mit Textbausteinen.
- Es wird ein Gutschein statt Geld angeboten.
- Die Verjährungsfrist läuft ab, ohne dass du gehandelt hast.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für die Flugentschädigung?
In Deutschland verjährt der Anspruch in der Regel nach drei Jahren – gerechnet bis zum Ende des dritten Jahres nach dem betroffenen Flug. Innerhalb dieser Frist solltest du den Anspruch geltend machen und notfalls durchsetzen.
Was kann ich tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Fordere schriftlich mit Frist, dokumentiere alles und schalte die kostenlose Schlichtungsstelle für den Luftverkehr ein. Bleibt die Airline untätig, kannst du den Anspruch gerichtlich durchsetzen; eine Rechtsschutzversicherung hilft oft.
Lohnt sich ein Inkasso- oder Fluggastrechte-Dienstleister?
Solche Dienste setzen Ansprüche gegen eine Erfolgsprovision durch. Das kann bequem sein, kostet aber einen Teil der Entschädigung. Den Anspruch selbst geltend zu machen ist kostenlos – die Schlichtungsstelle unterstützt dich dabei.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.