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Flugentschädigung durchsetzen – wenn die Airline nicht zahlt

Viele Airlines zahlen die berechtigte Entschädigung erst nach hartnäckigem Nachfassen. Lass dich nicht abwimmeln: Du kannst eine Frist setzen, die kostenlose Schlichtungsstelle einschalten und den Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Wichtig ist, die Verjährung im Blick zu behalten.

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Entschädigung durchsetzen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Dein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004 verjährt in Deutschland in der Regel erst nach drei Jahren (Ende des dritten Jahres nach dem Flug). Du hast also Zeit, ihn durchzusetzen.
Für Streit mit Airlines gibt es eine kostenlose Schlichtungsstelle (Söp bzw. die Schlichtungsstelle Luftverkehr). Das Verfahren ist niedrigschwellig und für dich unentgeltlich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch beziffern

    Berechne die Ausgleichszahlung nach Distanz und stelle Beweise (Buchung, Verspätung/Annullierung) zusammen.

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    2. Mit Frist fordern

    Fordere die Airline schriftlich mit einer konkreten Zahlungsfrist auf und kündige weitere Schritte an.

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    3. Schlichtung nutzen

    Zahlt sie nicht, schalte die kostenlose Schlichtungsstelle für den Luftverkehr ein.

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    4. Verjährung beachten

    Setze deinen Anspruch rechtzeitig durch – in der Regel innerhalb von drei Jahren. Bei höheren Beträgen ist gerichtliche Hilfe möglich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Flugentschädigung?

In Deutschland verjährt der Anspruch in der Regel nach drei Jahren – gerechnet bis zum Ende des dritten Jahres nach dem betroffenen Flug. Innerhalb dieser Frist solltest du den Anspruch geltend machen und notfalls durchsetzen.

Was kann ich tun, wenn die Airline nicht zahlt?

Fordere schriftlich mit Frist, dokumentiere alles und schalte die kostenlose Schlichtungsstelle für den Luftverkehr ein. Bleibt die Airline untätig, kannst du den Anspruch gerichtlich durchsetzen; eine Rechtsschutzversicherung hilft oft.

Lohnt sich ein Inkasso- oder Fluggastrechte-Dienstleister?

Solche Dienste setzen Ansprüche gegen eine Erfolgsprovision durch. Das kann bequem sein, kostet aber einen Teil der Entschädigung. Den Anspruch selbst geltend zu machen ist kostenlos – die Schlichtungsstelle unterstützt dich dabei.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.