Flug verspätet oder annulliert? Bis zu 600 € Entschädigung
Dein Flug hatte mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel, wurde annulliert oder überbucht? Dann steht dir nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung oft eine pauschale Entschädigung zu – zusätzlich zur Erstattung und unabhängig vom Ticketpreis.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Entschädigung fordern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Anspruch prüfen
Gilt für EU-Abflüge (alle Airlines) und EU-Anflüge mit EU-Airline. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel (ab 3 Std.).
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2. Belege sichern
Bewahre Buchung, Bordkarte und – wenn möglich – eine Bestätigung der Verspätung/Annullierung und des Grundes auf.
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3. Airline direkt anschreiben
Fordere die Airline schriftlich zur Zahlung der konkreten Summe auf, mit Frist. Verzichte nicht vorschnell auf Bargeld zugunsten von Gutscheinen.
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4. Bei Ablehnung dranbleiben
Lehnt die Airline ab, helfen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder anwaltliche Durchsetzung. Die Ansprüche verjähren erst nach Jahren.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld oder nur einen Gutschein?
Du hast Anspruch auf Auszahlung in Geld – ein Gutschein ist nur mit deiner Zustimmung zulässig. Lass dich nicht zu einem Gutschein drängen, wenn dir die Barzahlung lieber ist.
Gilt das auch bei nur kurzer Verspätung?
Die pauschale Entschädigung greift erst ab 3 Stunden Verspätung am Zielort. Bei kürzeren Verspätungen können dir aber Betreuungsleistungen (Verpflegung, ggf. Hotel) und die Erstattung von Folgekosten zustehen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.