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Fixierung im Heim oder Krankenhaus – nur mit strengen Regeln

Wird ein Angehöriger im Pflegeheim oder Krankenhaus mit Gurten, einem Bettgitter oder beruhigenden Medikamenten 'ruhiggestellt'? Solche freiheitsentziehenden Maßnahmen sind ein schwerer Eingriff – und nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

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Fixierungen, Bettgitter, das Festhalten oder ruhigstellende Medikamente sind freiheitsentziehende Maßnahmen. Sie sind nur zulässig mit der wirksamen Einwilligung des einwilligungsfähigen Betroffenen – oder, wenn er nicht einwilligen kann, in der Regel mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1831 BGB).
Ohne Einwilligung oder richterliche Genehmigung ist eine Fixierung grundsätzlich rechtswidrig. Nur in einer akuten Notlage ist sie kurzzeitig zulässig, muss dann aber unverzüglich überprüft und gerichtlich genehmigt werden.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Maßnahme hinterfragen

    Frag nach der Begründung und ob eine Einwilligung oder Genehmigung vorliegt.

  2. 2

    2. Alternativen verlangen

    Freiheitsentziehende Maßnahmen sind letztes Mittel – frag nach milderen Alternativen.

  3. 3

    3. Genehmigung prüfen

    Liegt für eine dauerhafte Fixierung eine richterliche Genehmigung vor?

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    4. Bei Verstößen handeln

    Ohne Einwilligung/Genehmigung kannst du dich an Heimaufsicht, Betreuungsgericht oder Beratungsstellen wenden.

Häufige Fragen

Ist eine Fixierung im Pflegeheim erlaubt?

Nur unter strengen Voraussetzungen. Fixierungen, Bettgitter oder ruhigstellende Medikamente sind freiheitsentziehende Maßnahmen und nur zulässig, wenn der einwilligungsfähige Betroffene wirksam einwilligt – oder, wenn er das nicht kann, in der Regel mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1831 BGB). Ohne das ist die Maßnahme grundsätzlich rechtswidrig.

Was kann ich als Angehöriger tun?

Frage nach der Rechtsgrundlage (Einwilligung oder gerichtliche Genehmigung) und nach milderen Alternativen – freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur das letzte Mittel. Fehlt eine Genehmigung für eine dauerhafte Fixierung, kannst du dich an die Heimaufsicht, das Betreuungsgericht oder eine Beratungsstelle wenden. In akuten Notlagen ist nur eine kurzzeitige Maßnahme zulässig, die unverzüglich überprüft werden muss.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.