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Fitnessstudio bei Krankheit pausieren oder kündigen – deine Rechte

Verhindert eine Krankheit oder Verletzung das Training, musst du nicht zwangsläufig weiterzahlen. Bei vorübergehender Verhinderung kommt eine Ruhezeit (Vertragspause) in Betracht, bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit eine außerordentliche Kündigung – jeweils mit ärztlichem Nachweis.

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Bei vorübergehender krankheitsbedingter Verhinderung sehen viele Verträge eine Ruhezeit vor; die Laufzeit verlängert sich dann entsprechend. Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit kann ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund bestehen (§ 314 BGB).
Entscheidend ist ein aussagekräftiges ärztliches Attest, das die (vorübergehende oder dauerhafte) Trainingsunfähigkeit bestätigt. Damit lässt sich die Pause oder Kündigung durchsetzen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Attest besorgen

    Lass dir ärztlich bestätigen, dass und wie lange du nicht trainieren kannst (vorübergehend oder dauerhaft).

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    2. Pause oder Kündigung wählen

    Bei vorübergehender Verhinderung Ruhezeit beantragen; bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit außerordentlich kündigen.

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    3. Schriftlich geltend machen

    Reiche Antrag bzw. Kündigung mit dem Attest schriftlich ein und setze ein Datum.

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    4. Zahlungen klären

    Für die Zeit der berechtigten Pause oder nach wirksamer Kündigung musst du nicht weiterzahlen. Widersprich unberechtigten Abbuchungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich den Vertrag bei Krankheit pausieren?

Häufig ja. Viele Verträge sehen bei vorübergehender krankheitsbedingter Verhinderung eine Ruhezeit vor, in der die Laufzeit angehalten wird. Du brauchst ein ärztliches Attest über die Trainingsunfähigkeit.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

Wenn du dauerhaft nicht mehr trainieren kannst, kann ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund bestehen (§ 314 BGB). Maßgeblich ist ein ärztliches Attest, das die dauerhafte Trainingsunfähigkeit bestätigt.

Muss das Attest eine Diagnose enthalten?

In der Regel reicht die Bestätigung, dass und wie lange du nicht trainieren kannst – eine genaue Diagnose musst du meist nicht offenlegen. Verlangt das Studio mehr, ist das oft nicht gerechtfertigt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.