Abmahnung wegen Filesharing – nicht vorschnell unterschreiben
Eine Anwaltskanzlei mahnt dich wegen angeblichem Filesharing (Film, Musik, Spiel) ab und fordert Unterlassung plus mehrere hundert Euro? Ignorieren ist riskant – die vorformulierte Unterlassungserklärung aber blind zu unterschreiben ebenso. Geh überlegt vor.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist notieren, nichts überstürzen
Die Unterlassungsfrist ist meist knapper als die Zahlungsfrist. Reagiere fristgerecht, aber nicht unüberlegt.
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2. Nicht die beigelegte Erklärung unterschreiben
Die vorformulierte Erklärung ist zu weit gefasst. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausräumen, ohne die Forderungshöhe anzuerkennen.
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3. Kein Schuldanerkenntnis abgeben
Mache keine vorschnellen Angaben dazu, wer den Anschluss genutzt hat. Es gibt Grenzen deiner Nachforschungs- und Auskunftspflichten.
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4. Rechtsrat holen
Filesharing-Abmahnungen sind ein Spezialthema. Eine Beratung (ggf. mit Beratungshilfe) klärt, ob und wie du reagierst.
Häufige Fragen
Soll ich die geforderte Summe einfach zahlen?
Nicht ungeprüft. Häufig ist die Forderung überhöht, und die Abmahnkosten sind gegenüber Privatpersonen gedeckelt (§ 97a UrhG). Wichtiger als die Zahlung ist zunächst die fristgerechte (modifizierte) Unterlassungserklärung – am besten mit Rechtsrat.
Darf ich die Abmahnung einfach ignorieren?
Besser nicht. Reagierst du gar nicht, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage. Reagiere fristgerecht – aber überlegt und ohne die zu weit gefasste Standard-Erklärung blind zu unterschreiben.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.