Schaden auf Gutachtenbasis – fiktive Abrechnung nach dem Unfall
Du musst dein beschädigtes Auto nicht reparieren lassen, um entschädigt zu werden: Bei der fiktiven Abrechnung lässt du dir die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten auszahlen und entscheidest selbst, ob, wo und wie du reparierst. Allerdings gelten dabei einige Besonderheiten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Gutachten zugrunde legen
Lass dir die Reparaturkosten, Wertminderung und Nebenkosten durch deinen Sachverständigen ermitteln.
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2. Fiktiv abrechnen
Fordere die Netto-Reparaturkosten zur Auszahlung. Die Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt (also bei echter Reparatur/Kauf).
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3. Verweisung prüfen
Verweist die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt, prüfe, ob diese gleichwertig und für dich zumutbar ist (Alter, Pflegezustand des Autos).
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4. Restansprüche nicht vergessen
Wertminderung, Gutachterkosten und eine Kostenpauschale kannst du zusätzlich geltend machen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Versicherung verweist pauschal auf eine 'günstige Partnerwerkstatt'.
- Es wird Mehrwertsteuer abgezogen, obwohl du gar nicht reparierst (das ist korrekt) – aber auch bei echter Reparatur verweigert.
- Wertminderung und Nebenkosten werden 'vergessen'.
Häufige Fragen
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Du lässt dir den Schaden auf Basis des Gutachtens (Netto-Reparaturkosten) auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen, und entscheidest selbst über die Verwendung des Geldes (§ 249 BGB).
Bekomme ich auch die Mehrwertsteuer?
Nur, wenn sie tatsächlich anfällt – also wenn du reparierst oder ein Ersatzfahrzeug kaufst. Bei reiner fiktiver Abrechnung ohne Reparatur wird die Umsatzsteuer nicht erstattet.
Darf mich die Versicherung auf eine andere Werkstatt verweisen?
Unter Voraussetzungen auf eine gleichwertige, freie Fachwerkstatt. Bei neueren oder durchgehend scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist eine solche Verweisung oft nicht zumutbar, sodass die markengebundenen Stundensätze gelten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.