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Schaden auf Gutachtenbasis – fiktive Abrechnung nach dem Unfall

Du musst dein beschädigtes Auto nicht reparieren lassen, um entschädigt zu werden: Bei der fiktiven Abrechnung lässt du dir die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten auszahlen und entscheidest selbst, ob, wo und wie du reparierst. Allerdings gelten dabei einige Besonderheiten.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Geschädigter kannst du fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen und die Netto-Reparaturkosten verlangen, auch wenn du nicht (oder günstiger) reparierst (§ 249 BGB). Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich anfällt.
Die Versicherung darf dich unter Voraussetzungen auf die Stundensätze einer gleichwertigen, freien Fachwerkstatt verweisen. Bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist eine Verweisung oft nicht zumutbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Gutachten zugrunde legen

    Lass dir die Reparaturkosten, Wertminderung und Nebenkosten durch deinen Sachverständigen ermitteln.

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    2. Fiktiv abrechnen

    Fordere die Netto-Reparaturkosten zur Auszahlung. Die Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt (also bei echter Reparatur/Kauf).

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    3. Verweisung prüfen

    Verweist die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt, prüfe, ob diese gleichwertig und für dich zumutbar ist (Alter, Pflegezustand des Autos).

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    4. Restansprüche nicht vergessen

    Wertminderung, Gutachterkosten und eine Kostenpauschale kannst du zusätzlich geltend machen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Du lässt dir den Schaden auf Basis des Gutachtens (Netto-Reparaturkosten) auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen, und entscheidest selbst über die Verwendung des Geldes (§ 249 BGB).

Bekomme ich auch die Mehrwertsteuer?

Nur, wenn sie tatsächlich anfällt – also wenn du reparierst oder ein Ersatzfahrzeug kaufst. Bei reiner fiktiver Abrechnung ohne Reparatur wird die Umsatzsteuer nicht erstattet.

Darf mich die Versicherung auf eine andere Werkstatt verweisen?

Unter Voraussetzungen auf eine gleichwertige, freie Fachwerkstatt. Bei neueren oder durchgehend scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist eine solche Verweisung oft nicht zumutbar, sodass die markengebundenen Stundensätze gelten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.