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Festgeld vorzeitig auflösen – geht das?

Festgeld ist für eine feste Laufzeit angelegt – das ist der Kern dieser Anlageform. Anders als beim Tagesgeld kannst du in der Regel nicht jederzeit darüber verfügen. Ob eine vorzeitige Auflösung möglich ist, hängt von den Vertragsbedingungen der Bank ab.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Festgeld vereinbarst du eine feste Laufzeit und einen festen Zins. Während dieser Zeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung; die Bank ist dazu nur verpflichtet, wenn die Bedingungen es vorsehen.
Manche Banken erlauben eine vorzeitige Auflösung in Härtefällen oder gegen Zinsabschlag. Achte schon beim Abschluss auf eine entsprechende Klausel, wenn du flexibel bleiben willst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedingungen prüfen

    Sieh nach, ob der Vertrag eine vorzeitige Auflösung vorsieht.

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    2. Bank ansprechen

    Frage die Bank, ob eine Auflösung im Einzelfall möglich ist.

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    3. Kosten klären

    Lass dir etwaige Zinsabschläge oder Entgelte vorab nennen.

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    4. Alternativen prüfen

    Überlege, ob eine Beleihung oder Überbrückung günstiger ist.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich Festgeld vorzeitig auflösen?

In der Regel nicht ohne Weiteres. Festgeld ist für eine feste Laufzeit gebunden; ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung besteht nur, wenn die Vertragsbedingungen das vorsehen. Manche Banken ermöglichen es im Einzelfall, oft gegen einen Zinsabschlag.

Welche Nachteile hat eine vorzeitige Auflösung?

Häufig verlierst du einen Teil oder die gesamten vereinbarten Zinsen, oder es fällt ein Entgelt an. Damit entfällt der Vorteil der festen Verzinsung. Prüfe deshalb vor dem Abschluss, ob du das Geld sicher über die Laufzeit entbehren kannst.

Wie bleibe ich flexibler?

Wähle kürzere Laufzeiten, staffle Anlagen über verschiedene Fälligkeiten (Festgeld-Treppe) oder nutze für kurzfristig benötigtes Geld Tagesgeld. So kombinierst du Verfügbarkeit und Verzinsung, ohne dich zu lange zu binden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.