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Fernwärme wird teurer – Preiserhöhung prüfen und beanstanden

Fernwärmekunden können den Anbieter in der Regel nicht wechseln – das Netz ist ein örtliches Monopol. Umso wichtiger ist, dass Preiserhöhungen den vereinbarten Preisgleitklauseln folgen, transparent und nachvollziehbar sind. Eine intransparente oder einseitige Erhöhung ist angreifbar.

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Preisänderungen in der Fernwärmeversorgung müssen den vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln folgen, die sich an Kosten- und Marktindizes orientieren, und transparent ausgewiesen sein (Fernwärme-Verordnung).
Eine Preiserhöhung, die nicht der vereinbarten Klausel folgt oder nicht nachvollziehbar offengelegt ist, kannst du beanstanden. Intransparente oder unangemessene Klauseln sind angreifbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Preisklausel prüfen

    Schau in deinen Vertrag: Welche Preisgleitklausel (Indizes, Berechnung) ist vereinbart?

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    2. Erhöhung nachrechnen

    Vergleiche die Erhöhung mit der Klausel und den genannten Indizes – passt sie zur Vereinbarung?

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    3. Transparenz verlangen

    Fordere eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Preisbestandteile und der Berechnung.

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    4. Beanstanden

    Folgt die Erhöhung nicht der Klausel oder ist sie intransparent, beanstande sie schriftlich und zahle den strittigen Teil unter Vorbehalt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich den Fernwärmeanbieter wechseln?

In der Regel nicht – Fernwärme ist ein örtlich gebundenes Netz, oft ein Monopol. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass Preiserhöhungen den vereinbarten Klauseln folgen und transparent sind, weil du nicht einfach abwandern kannst.

Wann ist eine Preiserhöhung angreifbar?

Wenn sie nicht der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel folgt, nicht nachvollziehbar offengelegt wird oder die Klausel selbst intransparent bzw. unangemessen ist. Dann kannst du die Erhöhung beanstanden.

Was kann ich konkret tun?

Prüfe die Preisklausel im Vertrag, rechne die Erhöhung nach, verlange eine transparente Aufschlüsselung und beanstande unzulässige Erhöhungen schriftlich. Strittige Beträge kannst du unter Vorbehalt zahlen, um nicht in Verzug zu geraten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.