Zum Inhalt springen

Ferienwohnung ganz anders als beschrieben? Geld zurück

Im Inserat ein Traum, vor Ort die Enttäuschung: schmutzig, viel kleiner, kein Meerblick, Mängel überall? Du musst eine mangelhafte Ferienwohnung nicht voll bezahlen. Mit der richtigen Dokumentation holst du dir einen Teil des Geldes zurück.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Preis mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Weicht die Unterkunft erheblich von der Beschreibung ab oder hat sie Mängel, kannst du den Preis mindern. Bei einer als Reiseleistung gebuchten Unterkunft gilt Reisemängelrecht (§§ 651i ff. BGB), bei reiner Ferienwohnungsmiete das Mietminderungsrecht (§ 536 BGB).
Entscheidend ist, dass du die Mängel sofort vor Ort anzeigst (Vermieter/Veranstalter) und Gelegenheit zur Abhilfe gibst – und dass du alles beweissicher festhältst.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Sofort anzeigen

    Melde die Mängel umgehend dem Vermieter/Veranstalter und fordere Abhilfe.

  2. 2

    2. Beweise sichern

    Fotos/Videos, Inserat-Screenshots und – wenn möglich – Zeugen festhalten.

  3. 3

    3. Minderung beziffern

    Schätze die Minderung nach Schwere der Mängel und kündige sie an (unter Vorbehalt zahlen).

  4. 4

    4. Schriftlich zurückfordern

    Verlange nach der Reise schriftlich die Rückzahlung des Minderungsbetrags mit Frist.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld zurück, wenn die Ferienwohnung nicht wie beschrieben war?

Ja, bei erheblichen Abweichungen oder Mängeln kannst du den Preis mindern. Voraussetzung ist in der Regel, dass du die Mängel sofort vor Ort angezeigt und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben hast. Je nach Buchung gilt Reisemängelrecht (§§ 651i ff. BGB) oder Mietminderungsrecht (§ 536 BGB).

Wie weise ich die Mängel nach?

Mit Fotos und Videos, dem ursprünglichen Inserat (Screenshots) und – wenn möglich – Zeugen. Halte fest, wann du den Mangel gemeldet hast und wie reagiert wurde. Diese Dokumentation ist entscheidend, um die Höhe der Minderung später durchzusetzen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.