Ferienwohnung ganz anders als beschrieben? Geld zurück
Im Inserat ein Traum, vor Ort die Enttäuschung: schmutzig, viel kleiner, kein Meerblick, Mängel überall? Du musst eine mangelhafte Ferienwohnung nicht voll bezahlen. Mit der richtigen Dokumentation holst du dir einen Teil des Geldes zurück.
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Preis mindern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort anzeigen
Melde die Mängel umgehend dem Vermieter/Veranstalter und fordere Abhilfe.
- 2
2. Beweise sichern
Fotos/Videos, Inserat-Screenshots und – wenn möglich – Zeugen festhalten.
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3. Minderung beziffern
Schätze die Minderung nach Schwere der Mängel und kündige sie an (unter Vorbehalt zahlen).
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4. Schriftlich zurückfordern
Verlange nach der Reise schriftlich die Rückzahlung des Minderungsbetrags mit Frist.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn die Ferienwohnung nicht wie beschrieben war?
Ja, bei erheblichen Abweichungen oder Mängeln kannst du den Preis mindern. Voraussetzung ist in der Regel, dass du die Mängel sofort vor Ort angezeigt und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben hast. Je nach Buchung gilt Reisemängelrecht (§§ 651i ff. BGB) oder Mietminderungsrecht (§ 536 BGB).
Wie weise ich die Mängel nach?
Mit Fotos und Videos, dem ursprünglichen Inserat (Screenshots) und – wenn möglich – Zeugen. Halte fest, wann du den Mangel gemeldet hast und wie reagiert wurde. Diese Dokumentation ist entscheidend, um die Höhe der Minderung später durchzusetzen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.