Ferienhaus-Kaution nicht zurück – so holst du dein Geld
Für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung wird oft eine Kaution verlangt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe muss sie zurückgezahlt werden – abzüglich nur berechtigter Forderungen für tatsächlich verursachte Schäden. Pauschale oder grundlose Einbehalte für normale Gebrauchsspuren musst du nicht hinnehmen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zustand dokumentieren
Fotografiere die Unterkunft bei Anreise und Abreise – das entkräftet überzogene Schadensforderungen.
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2. Rückzahlung verlangen
Fordere die Kaution nach der Abreise schriftlich zurück und setze eine konkrete Frist.
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3. Abzüge prüfen
Verlange für jeden Abzug eine Begründung und Belege. Normale Gebrauchsspuren sind nicht abzugsfähig.
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4. Geld zurückholen
Zahlt der Vermieter nicht, kannst du den Betrag einfordern; bei Kartenzahlung kommt eine Rückbuchung in Betracht.
Daran erkennst du die Masche
- Es werden pauschal 'Reinigungs-' oder 'Schadens'-Beträge ohne Beleg einbehalten.
- Normale Gebrauchsspuren werden als Schaden abgerechnet.
- Die Kaution wird über lange Zeit nicht zurückgezahlt.
Häufige Fragen
Wann muss die Ferienhaus-Kaution zurückgezahlt werden?
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und sobald keine berechtigten Forderungen mehr bestehen – in der Regel zeitnah nach der Abreise. Abzüge sind nur für tatsächlich verursachte Schäden zulässig, nicht für normale Abnutzung.
Was darf der Vermieter einbehalten?
Nur berechtigte Forderungen für von dir verursachte Schäden oder ausdrücklich vereinbarte, noch offene Kosten. Pauschale Einbehalte für normale Gebrauchsspuren oder ohne Begründung musst du nicht akzeptieren.
Wie hole ich die Kaution zurück?
Fordere sie schriftlich mit Frist zurück und verlange für etwaige Abzüge Belege. Zahlt der Vermieter nicht, kannst du den Betrag notfalls gerichtlich einfordern; bei Kartenzahlung prüfe eine Rückbuchung. Deine Anreise-/Abreisefotos sind dabei wertvoll.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.