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Ferienhaus-Kaution nicht zurück – so holst du dein Geld

Für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung wird oft eine Kaution verlangt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe muss sie zurückgezahlt werden – abzüglich nur berechtigter Forderungen für tatsächlich verursachte Schäden. Pauschale oder grundlose Einbehalte für normale Gebrauchsspuren musst du nicht hinnehmen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, sobald keine berechtigten Forderungen mehr offen sind. Abzüge sind nur für tatsächlich von dir verursachte Schäden zulässig, nicht für normale Abnutzung.
Der Vermieter muss Abzüge konkret begründen und belegen. Eine gute Dokumentation bei Anreise und Abreise schützt dich vor unberechtigten Forderungen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zustand dokumentieren

    Fotografiere die Unterkunft bei Anreise und Abreise – das entkräftet überzogene Schadensforderungen.

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    2. Rückzahlung verlangen

    Fordere die Kaution nach der Abreise schriftlich zurück und setze eine konkrete Frist.

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    3. Abzüge prüfen

    Verlange für jeden Abzug eine Begründung und Belege. Normale Gebrauchsspuren sind nicht abzugsfähig.

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    4. Geld zurückholen

    Zahlt der Vermieter nicht, kannst du den Betrag einfordern; bei Kartenzahlung kommt eine Rückbuchung in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann muss die Ferienhaus-Kaution zurückgezahlt werden?

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und sobald keine berechtigten Forderungen mehr bestehen – in der Regel zeitnah nach der Abreise. Abzüge sind nur für tatsächlich verursachte Schäden zulässig, nicht für normale Abnutzung.

Was darf der Vermieter einbehalten?

Nur berechtigte Forderungen für von dir verursachte Schäden oder ausdrücklich vereinbarte, noch offene Kosten. Pauschale Einbehalte für normale Gebrauchsspuren oder ohne Begründung musst du nicht akzeptieren.

Wie hole ich die Kaution zurück?

Fordere sie schriftlich mit Frist zurück und verlange für etwaige Abzüge Belege. Zahlt der Vermieter nicht, kannst du den Betrag notfalls gerichtlich einfordern; bei Kartenzahlung prüfe eine Rückbuchung. Deine Anreise-/Abreisefotos sind dabei wertvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.