Falschberatung bei der Geldanlage – Schadensersatz von der Bank
Wer bei der Bank eine Geldanlage abschließt, darf eine anleger- und objektgerechte Beratung erwarten. Wurde falsch oder unvollständig beraten und ist dadurch ein Schaden entstanden, können Ersatzansprüche bestehen. Entscheidend sind die verletzten Beratungspflichten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beratung rekonstruieren
Halte fest, was empfohlen und worüber (nicht) aufgeklärt wurde.
- 2
2. Unterlagen sammeln
Sichere Beratungsprotokoll, Prospekte, E-Mails und Abrechnungen.
- 3
3. Pflichtverletzung prüfen
Kläre, ob anleger- oder objektgerechte Beratung verletzt wurde.
- 4
4. Anspruch geltend machen
Fordere Schadensersatz; beachte dabei die Verjährung.
Daran erkennst du die Masche
- Risiken wurden verharmlost oder gar nicht erwähnt.
- Das Produkt passte nicht zu deinen Zielen und deiner Risikobereitschaft.
- Verjährungsfristen drohen abzulaufen.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Falschberatung vor?
Wenn die Bank ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt – etwa ein zu riskantes oder unpassendes Produkt empfiehlt, Risiken verschweigt oder nicht über Provisionen aufklärt – und dir dadurch ein Schaden entsteht. Dann kann ein Anspruch aus § 280 BGB bestehen.
Wie weise ich die Falschberatung nach?
Mit Beratungsprotokollen, Produktunterlagen, E-Mails und Zeugen. Banken müssen die Beratung oft dokumentieren. Je besser du belegen kannst, was empfohlen und worüber nicht aufgeklärt wurde, desto eher lässt sich die Pflichtverletzung beweisen.
Bis wann kann ich Ansprüche geltend machen?
Schadensersatzansprüche verjähren. Es gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährung, die zum Jahresende nach Kenntnis von Schaden und Pflichtverletzung beginnt, mit einer absoluten Höchstfrist. Warte daher nicht zu lange und lass die Fristen im Einzelfall prüfen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.