Bußgeld mit dem Fahrrad – welche Regeln und Strafen für Radfahrer gelten
Radfahren ist kein rechtsfreier Raum: Auch mit dem Fahrrad gelten die Verkehrsregeln, und Verstöße können Verwarnungs- oder Bußgelder kosten. Bei manchen Verstößen drohen sogar Punkte in Flensburg. Wer die wichtigsten Regeln kennt, vermeidet Ärger.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an die Behörde erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Vorwurf prüfen
Schau, welcher konkrete Verstoß vorgeworfen wird und ob er zutrifft (Beschilderung, Ampelphase, Situation).
- 2
2. Regeln kennen
Radwegbenutzung, Handyverbot, Promillegrenzen und Beleuchtung gehören zu den häufigen Streitpunkten – informiere dich über die geltende Regel.
- 3
3. Einspruch erwägen
Ist der Vorwurf falsch oder die Lage unklar, lege fristgerecht Einspruch ein und sichere Beweise.
- 4
4. Folgen bedenken
Schwere Verstöße können Punkte bringen und bei Alkohol sogar die Fahreignung fürs Auto betreffen.
Daran erkennst du die Masche
- Du nutzt am Lenker das Handy – auch das kostet als Radfahrer.
- Du fährst bei deutlichem Alkoholpegel Rad und riskierst weit mehr als ein Bußgeld.
- Du fährst auf der falschen Seite des Radwegs (Geisterfahren).
Häufige Fragen
Können Radfahrer Punkte bekommen?
Ja, bei schwereren Verstößen. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet meist nur ein Verwarnungsgeld, ein qualifizierter (Ampel länger als eine Sekunde rot) oder eine Gefährdung kann auch einen Punkt bringen.
Gilt ein Handyverbot auch auf dem Fahrrad?
Ja. Auch Radfahrer dürfen das Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet, das niedriger ist als beim Auto, aber dennoch anfällt.
Was gilt bei Alkohol auf dem Fahrrad?
Schon auffälliges Fahren kann ab bestimmten Promillewerten Folgen haben; ab einem hohen Promillewert gilt man auch auf dem Rad als absolut fahruntüchtig. Das kann strafrechtliche Folgen und Auswirkungen auf die Fahreignung fürs Auto haben.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.