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Bußgeld mit dem Fahrrad – welche Regeln und Strafen für Radfahrer gelten

Radfahren ist kein rechtsfreier Raum: Auch mit dem Fahrrad gelten die Verkehrsregeln, und Verstöße können Verwarnungs- oder Bußgelder kosten. Bei manchen Verstößen drohen sogar Punkte in Flensburg. Wer die wichtigsten Regeln kennt, vermeidet Ärger.

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Für Radfahrer gelten die Regeln der StVO. Typische Verstöße sind Handynutzung, Fahren auf dem Gehweg, Rotlichtverstöße und Geisterfahren auf Radwegen. Bei schwereren Verstößen (z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß) gibt es auch Punkte.
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du wie bei Autofahrern innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, etwa wenn der Vorwurf nicht stimmt oder die Beschilderung unklar war.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorwurf prüfen

    Schau, welcher konkrete Verstoß vorgeworfen wird und ob er zutrifft (Beschilderung, Ampelphase, Situation).

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    2. Regeln kennen

    Radwegbenutzung, Handyverbot, Promillegrenzen und Beleuchtung gehören zu den häufigen Streitpunkten – informiere dich über die geltende Regel.

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    3. Einspruch erwägen

    Ist der Vorwurf falsch oder die Lage unklar, lege fristgerecht Einspruch ein und sichere Beweise.

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    4. Folgen bedenken

    Schwere Verstöße können Punkte bringen und bei Alkohol sogar die Fahreignung fürs Auto betreffen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Können Radfahrer Punkte bekommen?

Ja, bei schwereren Verstößen. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet meist nur ein Verwarnungsgeld, ein qualifizierter (Ampel länger als eine Sekunde rot) oder eine Gefährdung kann auch einen Punkt bringen.

Gilt ein Handyverbot auch auf dem Fahrrad?

Ja. Auch Radfahrer dürfen das Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet, das niedriger ist als beim Auto, aber dennoch anfällt.

Was gilt bei Alkohol auf dem Fahrrad?

Schon auffälliges Fahren kann ab bestimmten Promillewerten Folgen haben; ab einem hohen Promillewert gilt man auch auf dem Rad als absolut fahruntüchtig. Das kann strafrechtliche Folgen und Auswirkungen auf die Fahreignung fürs Auto haben.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.