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Vorwurf Fahrerflucht – was tun, wenn dir Unfallflucht vorgeworfen wird

Der Vorwurf der Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist ernst: Es drohen Geldstrafe, in schweren Fällen Freiheitsstrafe sowie Punkte und Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Gerade weil viel auf dem Spiel steht, solltest du keine vorschnellen Angaben machen, sondern dich verteidigen.

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat (§ 142 StGB). Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Punkte und je nach Schaden ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Es gibt Verteidigungsansätze: Hast du den Unfall nicht bemerkt, fehlt der Vorsatz. Bei geringem Schaden und nachträglicher Meldung kann eine tätige Reue strafmildernd oder strafbefreiend wirken.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Keine vorschnellen Angaben

    Mach gegenüber Polizei und Behörden zunächst keine Angaben zur Sache. Du hast das Recht zu schweigen.

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    2. Anwalt einschalten

    Hol dir früh anwaltliche Hilfe und lass Akteneinsicht nehmen, bevor du dich äußerst.

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    3. Vorsatz prüfen

    Klärt, ob du den Unfall überhaupt bemerkt hast. Ohne Bemerken fehlt der für die Straftat nötige Vorsatz.

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    4. Tätige Reue erwägen

    Bei geringem Schaden kann eine unverzügliche nachträgliche Meldung strafmildernd oder strafbefreiend wirken – das ist anwaltlich zu steuern.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Strafe droht bei Unfallflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat (§ 142 StGB). Möglich sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Punkte und – je nach Schadenshöhe – ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?

Dann fehlt in der Regel der erforderliche Vorsatz, und eine Strafbarkeit nach § 142 StGB scheidet aus. Ob das Bemerken plausibel ist, hängt vom Einzelfall ab – das solltest du anwaltlich klären lassen.

Hilft es, sich nachträglich zu melden?

Bei einem nicht bedeutenden Schaden kann eine unverzügliche nachträgliche Mitteilung als tätige Reue strafmildernd oder strafbefreiend wirken. Wie und wann das sinnvoll ist, sollte ein Anwalt steuern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.