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Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafe und Folgen

Wer ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, begeht eine Straftat – nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Davon zu unterscheiden ist das bloße Vergessen des Führerschein-Dokuments, das nur ein geringes Verwarnungsgeld nach sich zieht.

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Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat (§ 21 StVG), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Auch wer es als Halter zulässt, kann sich strafbar machen.
Nur das vergessene Führerschein-Dokument bei vorhandener Fahrerlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit mit geringem Verwarnungsgeld. Wer dagegen nie eine Fahrerlaubnis hatte oder sie entzogen wurde, begeht eine Straftat.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorwurf einordnen

    Kläre, ob du keine Fahrerlaubnis hattest oder nur das Dokument fehlte.

  2. 2

    2. Schweigen

    Mache zur Sache zunächst keine Angaben.

  3. 3

    3. Akteneinsicht

    Lass den Vorwurf und die Beweise prüfen.

  4. 4

    4. Folgen abwägen

    Bedenke Strafe, Eintrag und Auswirkungen auf eine künftige Fahrerlaubnis.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar?

Ja. Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat (§ 21 StVG). Das gilt etwa, wenn man nie eine Fahrerlaubnis erworben hat oder sie entzogen wurde. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Was, wenn ich nur den Führerschein vergessen habe?

Wenn du eine gültige Fahrerlaubnis hast, aber nur das Führerschein-Dokument nicht dabei hattest, ist das lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit einem geringen Verwarnungsgeld. Das ist klar von der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Welche Folgen hat eine Verurteilung?

Neben Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Gericht Maßnahmen treffen, die sich auf eine künftige Fahrerlaubnis auswirken, etwa eine Sperrfrist. Zudem droht ein Eintrag. Da die Folgen erheblich sind, solltest du den Vorwurf prüfen lassen, bevor du dich äußerst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.