Erkennungsdienstliche Behandlung – Fingerabdrücke und Fotos
Bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) werden Fingerabdrücke, Lichtbilder und Messungen erfasst – meist für künftige Strafverfahren. Sie ist nur unter Voraussetzungen zulässig. Du kannst gegen die Anordnung vorgehen und nach Verfahrensende die Löschung der Daten verlangen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Recht auf Anwalt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Anordnung prüfen
Kläre die Rechtsgrundlage und ob eine konkrete Notwendigkeit für künftige Verfahren dargelegt ist.
- 2
2. Rechtsmittel prüfen
Gegen die ED-Anordnung kannst du je nach Grundlage Widerspruch/Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen.
- 3
3. Verlauf dokumentieren
Halte fest, was erfasst wurde und auf welcher Grundlage.
- 4
4. Löschung verlangen
Nach Einstellung oder Freispruch beantrage die Löschung der erkennungsdienstlichen Unterlagen.
Daran erkennst du die Masche
- Die ED-Behandlung wird ohne erkennbare Notwendigkeit angeordnet.
- Eine Negativprognose wird nicht konkret begründet.
- Nach Verfahrensende werden die Daten nicht gelöscht.
Häufige Fragen
Muss ich die ED-Behandlung über mich ergehen lassen?
Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann angeordnet werden, wenn sie für Zwecke künftiger Strafverfahren notwendig ist (§ 81b StPO). Sie ist aber an Voraussetzungen gebunden und kann angefochten werden. Du musst sie nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wie wehre ich mich dagegen?
Je nach Rechtsgrundlage kannst du gegen die Anordnung Widerspruch einlegen oder eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Lass die konkrete Anordnung und ihre Begründung prüfen – fehlt die erforderliche Notwendigkeitsprognose, ist sie angreifbar.
Werden meine Daten wieder gelöscht?
Wird das Verfahren eingestellt oder endest du mit einem Freispruch, kannst du die Löschung der erfassten Fingerabdrücke, Fotos und Daten verlangen. Stelle dazu einen Löschungsantrag bei der zuständigen Stelle.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.