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Ohne Ticket erwischt? Das erhöhte Beförderungsentgelt (60 €)

Du wurdest ohne gültigen Fahrschein kontrolliert und sollst 60 € zahlen? Das ist das 'erhöhte Beförderungsentgelt'. In manchen Fällen – etwa bei einem nur vergessenen Zeitticket – lässt sich der Betrag deutlich reduzieren.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Einwendung formulieren

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, schuldet ein erhöhtes Beförderungsentgelt (in der Regel 60 €). Das ist eine zivilrechtliche Forderung des Verkehrsunternehmens.
Hattest du nur dein Abo/Zeitticket nicht dabei, reduzieren viele Verkehrsbetriebe die Forderung bei nachträglicher Vorlage (oft auf einen kleinen Bearbeitungsbetrag). Frag aktiv danach.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ruhig bleiben, Daten korrekt angeben

    Gib deine Personalien an. Falsche Angaben können zusätzlich strafbar sein (Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB).

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    2. Vergessenes Ticket nachweisen

    Hast du ein gültiges Abo/Zeitticket, das du nur nicht dabei hattest, reiche eine Kopie fristgerecht beim Verkehrsbetrieb nach – meist wird dann stark reduziert.

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    3. Forderung prüfen

    Stimmen Betrag und Sachverhalt? Bei Unklarheiten schriftlich Einwendungen erheben.

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    4. Ratenzahlung bei Bedarf

    Kannst du nicht zahlen, frag nach Ratenzahlung – das vermeidet weitere Schritte.

Häufige Fragen

Kann ich die 60 € reduzieren, wenn ich mein Abo nur vergessen habe?

Häufig ja. Viele Verkehrsbetriebe ermäßigen das erhöhte Beförderungsentgelt auf einen kleinen Bearbeitungsbetrag, wenn du ein bereits zum Fahrtzeitpunkt gültiges Zeitticket/Abo innerhalb der gesetzten Frist nachträglich vorlegst.

Ist Schwarzfahren strafbar?

Das 'Erschleichen von Beförderungsleistungen' kann nach § 265a StGB strafbar sein, vor allem bei wiederholtem oder vorsätzlichem Vorgehen. Neben der zivilrechtlichen Forderung (60 €) kann also auch ein Strafverfahren drohen – gib daher keine falschen Personalien an.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.