Ohne Ticket erwischt? Das erhöhte Beförderungsentgelt (60 €)
Du wurdest ohne gültigen Fahrschein kontrolliert und sollst 60 € zahlen? Das ist das 'erhöhte Beförderungsentgelt'. In manchen Fällen – etwa bei einem nur vergessenen Zeitticket – lässt sich der Betrag deutlich reduzieren.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ruhig bleiben, Daten korrekt angeben
Gib deine Personalien an. Falsche Angaben können zusätzlich strafbar sein (Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB).
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2. Vergessenes Ticket nachweisen
Hast du ein gültiges Abo/Zeitticket, das du nur nicht dabei hattest, reiche eine Kopie fristgerecht beim Verkehrsbetrieb nach – meist wird dann stark reduziert.
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3. Forderung prüfen
Stimmen Betrag und Sachverhalt? Bei Unklarheiten schriftlich Einwendungen erheben.
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4. Ratenzahlung bei Bedarf
Kannst du nicht zahlen, frag nach Ratenzahlung – das vermeidet weitere Schritte.
Häufige Fragen
Kann ich die 60 € reduzieren, wenn ich mein Abo nur vergessen habe?
Häufig ja. Viele Verkehrsbetriebe ermäßigen das erhöhte Beförderungsentgelt auf einen kleinen Bearbeitungsbetrag, wenn du ein bereits zum Fahrtzeitpunkt gültiges Zeitticket/Abo innerhalb der gesetzten Frist nachträglich vorlegst.
Ist Schwarzfahren strafbar?
Das 'Erschleichen von Beförderungsleistungen' kann nach § 265a StGB strafbar sein, vor allem bei wiederholtem oder vorsätzlichem Vorgehen. Neben der zivilrechtlichen Forderung (60 €) kann also auch ein Strafverfahren drohen – gib daher keine falschen Personalien an.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.