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Erbvertrag – bindend regeln, wer was bekommt

Wer seinen Nachlass besonders verbindlich regeln will, kann statt eines Testaments einen Erbvertrag schließen. Der große Unterschied: Ein Erbvertrag bindet – man kann ihn nicht einfach allein wieder ändern.

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Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und einer anderen Person geschlossen und muss notariell beurkundet werden. Die darin getroffenen vertragsmäßigen Verfügungen sind bindend – anders als ein Testament kann der Erblasser sie nicht einseitig widerrufen.
Das schafft Verlässlichkeit, etwa bei unverheirateten Paaren oder in der Unternehmens-/Hofnachfolge. Wegen der Bindungswirkung solltest du dir aber Rücktritts- oder Änderungsmöglichkeiten vorbehalten und dich beraten lassen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ziel klären

    Soll die Regelung wirklich bindend sein (Erbvertrag) oder flexibel (Testament)?

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    2. Vorbehalte bedenken

    Überlege Rücktritts-/Änderungsvorbehalte für veränderte Lebensumstände.

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    3. Notartermin

    Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden (beide Parteien gleichzeitig anwesend).

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    4. Pflichtteil beachten

    Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger lassen sich auch per Erbvertrag nicht einfach ausschließen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

Ein Testament kann der Erblasser grundsätzlich jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag dagegen wird mit einer anderen Person geschlossen, muss notariell beurkundet werden und ist in seinen vertragsmäßigen Verfügungen bindend – eine einseitige Änderung ist nicht möglich. Der Erbvertrag bietet damit mehr Verbindlichkeit, aber weniger Flexibilität.

Kann ich einen Erbvertrag wieder ändern?

Nicht einseitig. Änderungen sind grundsätzlich nur einvernehmlich mit dem Vertragspartner möglich. Ein Rücktritt kommt nur in Betracht, wenn er im Vertrag vorbehalten wurde oder gesetzliche Rücktrittsgründe (z. B. schwere Verfehlungen des Bedachten) vorliegen. Deshalb solltest du dir mögliche Vorbehalte gut überlegen und dich notariell beraten lassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.