Erbvertrag – bindend regeln, wer was bekommt
Wer seinen Nachlass besonders verbindlich regeln will, kann statt eines Testaments einen Erbvertrag schließen. Der große Unterschied: Ein Erbvertrag bindet – man kann ihn nicht einfach allein wieder ändern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ziel klären
Soll die Regelung wirklich bindend sein (Erbvertrag) oder flexibel (Testament)?
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2. Vorbehalte bedenken
Überlege Rücktritts-/Änderungsvorbehalte für veränderte Lebensumstände.
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3. Notartermin
Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden (beide Parteien gleichzeitig anwesend).
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4. Pflichtteil beachten
Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger lassen sich auch per Erbvertrag nicht einfach ausschließen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?
Ein Testament kann der Erblasser grundsätzlich jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag dagegen wird mit einer anderen Person geschlossen, muss notariell beurkundet werden und ist in seinen vertragsmäßigen Verfügungen bindend – eine einseitige Änderung ist nicht möglich. Der Erbvertrag bietet damit mehr Verbindlichkeit, aber weniger Flexibilität.
Kann ich einen Erbvertrag wieder ändern?
Nicht einseitig. Änderungen sind grundsätzlich nur einvernehmlich mit dem Vertragspartner möglich. Ein Rücktritt kommt nur in Betracht, wenn er im Vertrag vorbehalten wurde oder gesetzliche Rücktrittsgründe (z. B. schwere Verfehlungen des Bedachten) vorliegen. Deshalb solltest du dir mögliche Vorbehalte gut überlegen und dich notariell beraten lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.