Erbschein beantragen – Nachweis, dass du Erbe bist
Mit einem Erbschein weist du gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Behörden nach, dass du Erbe bist. Du beantragst ihn beim Nachlassgericht. Nicht immer ist er nötig: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen das als Nachweis.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Nachweisbedarf prüfen
Kläre, ob die Stelle (Bank, Grundbuch) wirklich einen Erbschein verlangt oder ob ein notarielles Testament reicht.
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2. Unterlagen sammeln
Sterbeurkunde, Testament/Erbvertrag, Personenstandsurkunden und Angaben zu allen Erben bereithalten.
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3. Antrag stellen
Beantrage den Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder über einen Notar; dabei ist meist eine eidesstattliche Versicherung nötig.
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4. Kosten bedenken
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Prüfe daher, ob der Erbschein wirklich erforderlich ist.
Daran erkennst du die Masche
- Du beantragst einen teuren Erbschein, obwohl ein notarielles Testament ausreicht.
- Eine vorschnelle Annahme der Erbschaft, obwohl der Nachlass überschuldet sein könnte.
- Unvollständige Angaben zu Miterben verzögern das Verfahren.
Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Erbschein?
Wenn du dich als Erbe ausweisen musst, etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt, und kein ausreichender anderer Nachweis vorliegt. Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag (§ 2353 BGB).
Geht es auch ohne Erbschein?
Oft ja. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, akzeptieren viele Banken und das Grundbuchamt das als Nachweis. Dann sparst du dir den Erbschein und seine Kosten.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und fallen für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung an. Bei größeren Nachlässen kann das spürbar sein – prüfe deshalb vorab, ob du ihn wirklich brauchst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.