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Erbschein beantragen – Nachweis, dass du Erbe bist

Mit einem Erbschein weist du gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Behörden nach, dass du Erbe bist. Du beantragst ihn beim Nachlassgericht. Nicht immer ist er nötig: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen das als Nachweis.

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Der Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht erteilt und weist dich als Erben aus (§ 2353 BGB). Er ist oft nötig, um über Konten zu verfügen oder das Grundbuch zu berichtigen.
Häufig ist ein Erbschein entbehrlich: Ein notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift genügt vielen Banken und dem Grundbuchamt als Nachweis. Das spart die Erbscheinkosten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nachweisbedarf prüfen

    Kläre, ob die Stelle (Bank, Grundbuch) wirklich einen Erbschein verlangt oder ob ein notarielles Testament reicht.

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    2. Unterlagen sammeln

    Sterbeurkunde, Testament/Erbvertrag, Personenstandsurkunden und Angaben zu allen Erben bereithalten.

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    3. Antrag stellen

    Beantrage den Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder über einen Notar; dabei ist meist eine eidesstattliche Versicherung nötig.

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    4. Kosten bedenken

    Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Prüfe daher, ob der Erbschein wirklich erforderlich ist.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Erbschein?

Wenn du dich als Erbe ausweisen musst, etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt, und kein ausreichender anderer Nachweis vorliegt. Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag (§ 2353 BGB).

Geht es auch ohne Erbschein?

Oft ja. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, akzeptieren viele Banken und das Grundbuchamt das als Nachweis. Dann sparst du dir den Erbschein und seine Kosten.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und fallen für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung an. Bei größeren Nachlässen kann das spürbar sein – prüfe deshalb vorab, ob du ihn wirklich brauchst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.