Zum Inhalt springen

Erbe mit Schulden? So schlägst du es rechtzeitig aus

Ein Erbe bringt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden mit. Ist der Nachlass überschuldet, kannst du das Erbe ausschlagen und haftest dann nicht für die Schulden. Wichtig ist die kurze Frist von sechs Wochen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Nächste Schritte

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und deiner Berufung als Erbe (§ 1944 BGB) – bei Auslandsbezug 6 Monate. Versäumst du sie, giltst du als Annehmender und haftest für die Schulden.
Die Ausschlagung erklärst du gegenüber dem Nachlassgericht (zur Niederschrift oder notariell beglaubigt). Schlägst du aus, rücken die nächsten Verwandten nach – auch sie sollten dann prüfen/ausschlagen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Nachlass einschätzen

    Verschaffe dir einen Überblick: Gibt es mehr Schulden als Vermögen? Im Zweifel bei Banken/Gläubigern und über das Schuldenverzeichnis informieren.

  2. 2

    2. Frist beachten

    Ab Kenntnis laufen 6 Wochen. Warte nicht – die Frist ist kurz und wird streng gehandhabt.

  3. 3

    3. Ausschlagung erklären

    Erkläre die Ausschlagung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form.

  4. 4

    4. Angehörige informieren

    Nach deiner Ausschlagung rücken die nächsten Erben nach. Informiere sie, damit auch sie die Frist nicht verpassen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall und deiner Erbenstellung erfährst (§ 1944 BGB). Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hältst du dich im Ausland auf, sind es sechs Monate.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann gilt das Erbe als angenommen – du haftest dann grundsätzlich auch für die Nachlassschulden, unter Umständen mit deinem eigenen Vermögen. Es gibt nur in Ausnahmefällen (z. B. Irrtum) noch Möglichkeiten – das ist aber schwierig.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.