Erbe mit Schulden? So schlägst du es rechtzeitig aus
Ein Erbe bringt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden mit. Ist der Nachlass überschuldet, kannst du das Erbe ausschlagen und haftest dann nicht für die Schulden. Wichtig ist die kurze Frist von sechs Wochen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Nachlass einschätzen
Verschaffe dir einen Überblick: Gibt es mehr Schulden als Vermögen? Im Zweifel bei Banken/Gläubigern und über das Schuldenverzeichnis informieren.
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2. Frist beachten
Ab Kenntnis laufen 6 Wochen. Warte nicht – die Frist ist kurz und wird streng gehandhabt.
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3. Ausschlagung erklären
Erkläre die Ausschlagung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form.
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4. Angehörige informieren
Nach deiner Ausschlagung rücken die nächsten Erben nach. Informiere sie, damit auch sie die Frist nicht verpassen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall und deiner Erbenstellung erfährst (§ 1944 BGB). Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hältst du dich im Ausland auf, sind es sechs Monate.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann gilt das Erbe als angenommen – du haftest dann grundsätzlich auch für die Nachlassschulden, unter Umständen mit deinem eigenen Vermögen. Es gibt nur in Ausnahmefällen (z. B. Irrtum) noch Möglichkeiten – das ist aber schwierig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.