Entlastungsbetrag – monatliches Geld für Pflege-Entlastung
Neben den großen Pflegeleistungen gibt es eine oft übersehene Hilfe: den Entlastungsbetrag. Mit ihm kannst du Angebote bezahlen, die dich im Pflegealltag entlasten – Monat für Monat.
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Entlastungsbetrag nutzen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Anspruch prüfen
Liegt ein Pflegegrad vor und wird zu Hause gepflegt? Dann steht dir der Entlastungsbetrag zu.
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2. Anerkannte Angebote wählen
Nutze nur nach Landesrecht anerkannte Betreuungs-/Entlastungsangebote – sonst zahlt die Kasse nicht.
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3. Belege einreichen
Reiche die Rechnungen bei der Pflegekasse zur Erstattung ein (keine Barauszahlung).
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4. Reste ansparen
Nicht genutzte Monatsbeträge kannst du innerhalb der zulässigen Frist ansammeln und später verwenden.
Häufige Fragen
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote – zum Beispiel Alltagshelfer, Betreuungsgruppen, Tages- oder Kurzzeitpflege oder haushaltsnahe Leistungen eines Pflegedienstes (§ 45b SGB XI). Wichtig ist, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung von der Pflegekasse erstattet.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort: Nicht in Anspruch genommene Monatsbeträge kannst du innerhalb der zulässigen Frist ansparen und später verwenden (übertragbar bis zum Ende des Folgehalbjahres). Es lohnt sich also, den Anspruch im Blick zu behalten und die anerkannten Angebote rechtzeitig zu nutzen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.