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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuervorteil sichern

Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag, der ihre Einkommensteuer senkt. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, und dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt. Über die Steuerklasse II wirkt der Vorteil schon beim Lohn.

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Alleinerziehende bekommen einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind, plus 240 Euro für jedes weitere Kind (§ 24b EStG). Das senkt das zu versteuernde Einkommen.
Voraussetzung ist, dass ein Kind mit Kindergeldanspruch zum Haushalt gehört und keine andere volljährige Person im Haushalt lebt (Ausnahmen z. B. für volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch). Über die Steuerklasse II wirkt der Entlastungsbetrag schon beim monatlichen Lohn.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Lebt ein Kind mit Kindergeldanspruch in deinem Haushalt und keine andere erwachsene Person? Dann steht dir der Entlastungsbetrag zu.

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    2. Steuerklasse II beantragen

    Beantrage die Steuerklasse II, damit der Entlastungsbetrag schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

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    3. In der Erklärung angeben

    Gib den Entlastungsbetrag in der Steuererklärung (Anlage Kind) an.

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    4. Änderungen melden

    Zieht eine weitere erwachsene Person ein oder entfällt der Kindergeldanspruch, melde das – sonst drohen Rückforderungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

4.260 Euro im Jahr für das erste Kind und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind (§ 24b EStG). Der Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer.

Welche Voraussetzungen gelten?

Mindestens ein Kind mit Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch muss zu deinem Haushalt gehören, und es darf keine andere volljährige Person im Haushalt leben – außer es handelt sich um ein Kind, für das dir noch Kindergeld zusteht.

Was hat es mit der Steuerklasse II auf sich?

Die Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug, sodass du nicht bis zur Steuererklärung warten musst. Beantrage sie beim Finanzamt, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.