Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuervorteil sichern
Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag, der ihre Einkommensteuer senkt. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, und dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt. Über die Steuerklasse II wirkt der Vorteil schon beim Lohn.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Lebt ein Kind mit Kindergeldanspruch in deinem Haushalt und keine andere erwachsene Person? Dann steht dir der Entlastungsbetrag zu.
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2. Steuerklasse II beantragen
Beantrage die Steuerklasse II, damit der Entlastungsbetrag schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.
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3. In der Erklärung angeben
Gib den Entlastungsbetrag in der Steuererklärung (Anlage Kind) an.
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4. Änderungen melden
Zieht eine weitere erwachsene Person ein oder entfällt der Kindergeldanspruch, melde das – sonst drohen Rückforderungen.
Daran erkennst du die Masche
- Du nutzt die Steuerklasse II nicht, obwohl du alleinerziehend bist.
- Eine weitere erwachsene Person zieht ein, ohne dass du es meldest.
- Der Entlastungsbetrag für weitere Kinder wird nicht angesetzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
4.260 Euro im Jahr für das erste Kind und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind (§ 24b EStG). Der Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer.
Welche Voraussetzungen gelten?
Mindestens ein Kind mit Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch muss zu deinem Haushalt gehören, und es darf keine andere volljährige Person im Haushalt leben – außer es handelt sich um ein Kind, für das dir noch Kindergeld zusteht.
Was hat es mit der Steuerklasse II auf sich?
Die Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug, sodass du nicht bis zur Steuererklärung warten musst. Beantrage sie beim Finanzamt, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.