Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dein Auskunftsanspruch
Verdienen Kolleginnen und Kollegen für die gleiche Arbeit mehr als du – womöglich wegen des Geschlechts? Das ist nicht erlaubt. Der Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' ist gesetzlich verankert, und du kannst Auskunft verlangen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vergleich anstellen
Übst du die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit wie besser bezahlte Kollegen aus?
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2. Auskunft verlangen
In größeren Betrieben das Vergleichsentgelt nach dem Entgelttransparenzgesetz erfragen.
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3. Benachteiligung prüfen
Zeigt die Auskunft eine geschlechtsbezogene Lücke ohne sachlichen Grund?
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4. Anspruch geltend machen
Fordere die gleiche Bezahlung; bei Streit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Beratung.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf gleichen Lohn wie meine Kollegen?
Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nicht wegen des Geschlechts unterschiedlich bezahlt werden. Liegt eine geschlechtsbezogene Lohnbenachteiligung vor, hast du Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbar Beschäftigte des anderen Geschlechts. Andere sachliche Gründe (z. B. Berufserfahrung, Qualifikation) können Unterschiede dagegen rechtfertigen.
Wie erfahre ich, was Kollegen verdienen?
Über den Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz: In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten kannst du das durchschnittliche Vergleichsentgelt von Beschäftigten des anderen Geschlechts in vergleichbarer Tätigkeit erfragen (nicht das Gehalt einzelner Personen). Das hilft einzuschätzen, ob eine Benachteiligung vorliegt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.