Pendlerpauschale: So holst du dir Fahrtkosten zurück
Der Weg zur Arbeit kostet – Sprit, Ticket, Zeit. Ein Teil davon kommt über die Steuer zurück: Mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) setzt du deine Fahrtkosten als Werbungskosten ab, egal womit du fährst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Entfernung bestimmen
Ermittle die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und Arbeit.
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2. Arbeitstage zählen
Halte die Zahl der Tage fest, an denen du zur Arbeitsstätte gefahren bist.
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3. Pauschale berechnen
Tage × Entfernungskilometer × Kilometersatz (0,30 € / ab 21. km 0,38 €).
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4. In der Steuererklärung angeben
Trage die Entfernungspauschale als Werbungskosten ein (Anlage N).
Häufige Fragen
Wie viel kann ich pro Kilometer absetzen?
Mit der Entfernungspauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Gezählt wird die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – also auch bei Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
Lohnt sich die Pendlerpauschale für mich?
Sie wirkt sich aus, sobald deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, der ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Bei längeren Arbeitswegen ist das schnell der Fall. Trage die Pauschale in der Anlage N ein und halte die Arbeitstage sowie die Entfernung fest.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.