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Pendlerpauschale: So holst du dir Fahrtkosten zurück

Der Weg zur Arbeit kostet – Sprit, Ticket, Zeit. Ein Teil davon kommt über die Steuer zurück: Mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) setzt du deine Fahrtkosten als Werbungskosten ab, egal womit du fährst.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kannst du die Entfernungspauschale ansetzen – 0,30 Euro je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Gezählt wird die einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Die Pauschale wirkt sich aus, sobald deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Auch wer mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß kommt, kann sie ansetzen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Entfernung bestimmen

    Ermittle die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und Arbeit.

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    2. Arbeitstage zählen

    Halte die Zahl der Tage fest, an denen du zur Arbeitsstätte gefahren bist.

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    3. Pauschale berechnen

    Tage × Entfernungskilometer × Kilometersatz (0,30 € / ab 21. km 0,38 €).

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    4. In der Steuererklärung angeben

    Trage die Entfernungspauschale als Werbungskosten ein (Anlage N).

Häufige Fragen

Wie viel kann ich pro Kilometer absetzen?

Mit der Entfernungspauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Gezählt wird die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – also auch bei Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.

Lohnt sich die Pendlerpauschale für mich?

Sie wirkt sich aus, sobald deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, der ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Bei längeren Arbeitswegen ist das schnell der Fall. Trage die Pauschale in der Anlage N ein und halte die Arbeitstage sowie die Entfernung fest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.