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Energieausweis – beim Mieten und Kaufen ist er Pflicht

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Bei Vermietung und Verkauf ist er Pflicht: Interessenten müssen ihn rechtzeitig sehen können – sonst drohen dem Anbieter Bußgelder.

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Energieausweis verlangen

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Bei Vermietung oder Verkauf muss ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden (Gebäudeenergiegesetz). Schon in der Immobilienanzeige sind bestimmte Pflichtangaben (z. B. Energiekennwert, Energieträger) erforderlich.
Fehlt der Energieausweis oder die Pflichtangaben, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein, die mit Bußgeld geahndet wird. Als Interessent kannst du die Vorlage verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorlage verlangen

    Als Miet-/Kaufinteressent kannst du den Energieausweis bei der Besichtigung einsehen.

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    2. Anzeige prüfen

    Schon im Inserat müssen die Pflichtangaben (Energiekennwert etc.) stehen.

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    3. Übergabe sichern

    Nach Vertragsschluss steht dir eine Kopie des Energieausweises zu.

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    4. Bei Verstoß

    Fehlt der Ausweis, weise auf die gesetzliche Pflicht hin; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gemeldet werden.

Häufige Fragen

Muss mir der Vermieter einen Energieausweis zeigen?

Ja. Bei Vermietung (und Verkauf) muss ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden (Gebäudeenergiegesetz). Bereits in der Immobilienanzeige sind bestimmte energetische Pflichtangaben vorgeschrieben.

Was droht, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Das Fehlen des Energieausweises oder der Pflichtangaben kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Als Interessent oder Mieter kannst du die Vorlage verlangen und auf die gesetzliche Pflicht hinweisen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.