Energievertrag über Vergleichsportal untergeschoben
Manche Energieverträge entstehen über Vergleichsportale, Werber an der Haustür oder am Telefon, ohne dass Verbraucher es klar wollten. Solche Verträge kannst du in der Regel widerrufen und unberechtigte Forderungen zurückweisen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag prüfen
Kläre, ob und wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll.
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2. Widerruf erklären
Widerrufe fristgerecht und nachweisbar gegenüber dem Anbieter.
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3. Forderungen zurückweisen
Weise unberechtigte Rechnungen und Abbuchungen schriftlich zurück.
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4. Versorgung sichern
Stelle sicher, dass dein gewünschter Anbieter oder die Grundversorgung weiter liefert.
Daran erkennst du die Masche
- Du erhältst eine Begrüßung eines Anbieters, den du nicht beauftragt hast.
- Eine telefonische Zusage wird als verbindlicher Vertrag dargestellt.
- Es wird mit Sperrung oder Mahnkosten gedroht.
Häufige Fragen
Kann ich einen untergeschobenen Energievertrag widerrufen?
In der Regel ja. Über Telefon, Haustür oder Internet geschlossene Verträge sind widerrufbar; es gilt grundsätzlich eine 14-tägige Frist (§ 355 BGB), die sich bei fehlender Belehrung verlängert. Erkläre den Widerruf eindeutig und nachweisbar gegenüber dem Anbieter.
Muss ich den untergeschobenen Anbieter bezahlen?
Wenn kein wirksamer Vertrag zustande kam oder du rechtzeitig widerrufen hast, schuldest du ihm nichts. Weise unberechtigte Rechnungen und Abbuchungen schriftlich zurück und lass dir das angebliche Vertragsangebot und deine Zustimmung nachweisen.
Bleibe ich ohne Strom oder Gas?
Nein. Deine Energieversorgung ist über deinen bestehenden Vertrag oder die Grund- und Ersatzversorgung abgesichert. Du musst also nicht befürchten, ohne Energie dazustehen, während du den untergeschobenen Vertrag klärst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.