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Energie-Guthaben wird nicht ausgezahlt

Ergibt die Strom- oder Gasabrechnung ein Guthaben, weil deine Abschläge höher waren als der Verbrauch, steht dir die Auszahlung zu. Manche Anbieter zahlen verspätet oder gar nicht. Du kannst die Erstattung mit klaren Schritten durchsetzen.

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Forderung durchsetzen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein in der Abrechnung ausgewiesenes Guthaben ist eine fällige Forderung gegen den Anbieter. Es muss innerhalb einer angemessenen Frist erstattet oder verrechnet werden; gerät der Anbieter in Verzug, kannst du Zinsen und Kosten verlangen.
Beim Anbieterwechsel oder Vertragsende ist das Guthaben auszuzahlen statt nur gutzuschreiben. Bleibt die Zahlung aus, kannst du sie unter Fristsetzung einfordern und weiterverfolgen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abrechnung prüfen

    Kontrolliere das ausgewiesene Guthaben und den Verbrauch.

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    2. Auszahlung verlangen

    Fordere den Anbieter schriftlich unter Fristsetzung zur Auszahlung auf.

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    3. Verzug nutzen

    Nach Fristablauf kannst du Verzugszinsen und Kosten geltend machen.

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    4. Durchsetzen

    Bleibt die Zahlung aus, verfolge die Forderung weiter, etwa per Mahnverfahren.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss der Anbieter mein Guthaben auszahlen?

Ja. Ein in der Jahresabrechnung ausgewiesenes Guthaben ist eine fällige Forderung, die innerhalb angemessener Frist zu erstatten oder zu verrechnen ist. Beim Wechsel oder Vertragsende ist es auszuzahlen. Zahlt der Anbieter nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug.

Wie setze ich die Auszahlung durch?

Fordere den Anbieter schriftlich unter Fristsetzung zur Auszahlung auf und verweise auf die Abrechnung. Nach Fristablauf kannst du Verzugszinsen und Kosten verlangen. Reagiert er nicht, kannst du die Forderung weiterverfolgen, etwa über ein gerichtliches Mahnverfahren.

Was, wenn der Anbieter insolvent ist?

Bei Insolvenz musst du deine Forderung in der Regel zur Insolvenztabelle anmelden; eine vollständige Auszahlung ist dann nicht sicher. Dokumentiere dein Guthaben und reagiere zügig auf Mitteilungen des Insolvenzverwalters, um deine Ansprüche zu wahren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.