Strom- oder Gasabschlag anpassen – zu hohe Vorauszahlung senken
Der monatliche Abschlag ist eine Vorauszahlung auf deinen Energieverbrauch. Er muss sich am realistisch erwartbaren Verbrauch orientieren. Ist er deutlich zu hoch angesetzt – etwa weil dein Verbrauch gesunken ist –, kannst du eine Anpassung verlangen, statt dem Versorger zinslos Geld vorzuschießen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an den Versorger erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Verbrauch ermitteln
Vergleiche deinen tatsächlichen Verbrauch (Zählerstände, letzte Abrechnung) mit dem angesetzten Abschlag.
- 2
2. Anpassung verlangen
Ist der Abschlag deutlich zu hoch, fordere den Versorger schriftlich zur Anpassung an den realen Verbrauch auf.
- 3
3. Nachweise beifügen
Belege deinen voraussichtlichen Verbrauch mit Zählerständen oder Vorjahreswerten.
- 4
4. Guthaben zurückfordern
Bei einer Abrechnung mit hohem Guthaben verlange die zeitnahe Auszahlung statt bloßer Verrechnung.
Daran erkennst du die Masche
- Der Abschlag wird ohne Bezug zum tatsächlichen Verbrauch stark erhöht.
- Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung wird nicht ausgezahlt, sondern nur verrechnet.
- Der Versorger verschiebt die Anpassung trotz nachweislich gesunkenem Verbrauch.
Häufige Fragen
Darf der Versorger den Abschlag beliebig festsetzen?
Nein. Der Abschlag muss sich am erwartbaren Jahresverbrauch orientieren und darf nicht unangemessen hoch sein. Ist er deutlich zu hoch angesetzt, kannst du eine Anpassung an den realen Verbrauch verlangen.
Wie senke ich einen zu hohen Abschlag?
Fordere den Versorger schriftlich zur Anpassung auf und belege deinen voraussichtlichen Verbrauch mit Zählerständen oder der letzten Abrechnung. Der Versorger muss den Abschlag dann realistisch neu berechnen.
Was ist mit einem Guthaben aus der Abrechnung?
Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung steht dir zu. Du kannst die Auszahlung verlangen, statt es nur mit künftigen Abschlägen verrechnen zu lassen. Achte zugleich darauf, dass der neue Abschlag nicht zu niedrig wird, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.