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Strom- oder Gasabschlag anpassen – zu hohe Vorauszahlung senken

Der monatliche Abschlag ist eine Vorauszahlung auf deinen Energieverbrauch. Er muss sich am realistisch erwartbaren Verbrauch orientieren. Ist er deutlich zu hoch angesetzt – etwa weil dein Verbrauch gesunken ist –, kannst du eine Anpassung verlangen, statt dem Versorger zinslos Geld vorzuschießen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Der Abschlag muss sich am erwarteten Jahresverbrauch orientieren und darf nicht unangemessen hoch angesetzt werden. Sinkt dein Verbrauch oder fällt die Abrechnung deutlich niedriger aus, kannst du eine Anpassung verlangen.
Ein zu niedriger Abschlag führt zu hohen Nachzahlungen, ein zu hoher zu unnötiger Vorauszahlung. Eine realistische Anpassung schützt vor beidem. Belege den voraussichtlichen Verbrauch mit Zählerständen oder der letzten Abrechnung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verbrauch ermitteln

    Vergleiche deinen tatsächlichen Verbrauch (Zählerstände, letzte Abrechnung) mit dem angesetzten Abschlag.

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    2. Anpassung verlangen

    Ist der Abschlag deutlich zu hoch, fordere den Versorger schriftlich zur Anpassung an den realen Verbrauch auf.

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    3. Nachweise beifügen

    Belege deinen voraussichtlichen Verbrauch mit Zählerständen oder Vorjahreswerten.

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    4. Guthaben zurückfordern

    Bei einer Abrechnung mit hohem Guthaben verlange die zeitnahe Auszahlung statt bloßer Verrechnung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Versorger den Abschlag beliebig festsetzen?

Nein. Der Abschlag muss sich am erwartbaren Jahresverbrauch orientieren und darf nicht unangemessen hoch sein. Ist er deutlich zu hoch angesetzt, kannst du eine Anpassung an den realen Verbrauch verlangen.

Wie senke ich einen zu hohen Abschlag?

Fordere den Versorger schriftlich zur Anpassung auf und belege deinen voraussichtlichen Verbrauch mit Zählerständen oder der letzten Abrechnung. Der Versorger muss den Abschlag dann realistisch neu berechnen.

Was ist mit einem Guthaben aus der Abrechnung?

Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung steht dir zu. Du kannst die Auszahlung verlangen, statt es nur mit künftigen Abschlägen verrechnen zu lassen. Achte zugleich darauf, dass der neue Abschlag nicht zu niedrig wird, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.