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Zurück aus der Elternzeit – welcher Arbeitsplatz steht dir zu?

Nach der Elternzeit willst du an deinen Arbeitsplatz zurück – aber der Chef hat 'umstrukturiert' und bietet dir nur noch eine schlechtere Stelle? Dein Arbeitsverhältnis bestand während der Elternzeit fort, und du hast Anspruch auf eine angemessene Rückkehr.

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Rückkehr klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis, es endet aber nicht. Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf Rückkehr zu deiner früheren oder einer gleichwertigen Tätigkeit – zu den bisherigen Arbeitsbedingungen.
Einen Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz gibt es nicht, aber die neue Tätigkeit muss gleichwertig sein (Aufgaben, Eingruppierung, Gehalt). Während der Elternzeit besteht zudem ein besonderer Kündigungsschutz.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rückkehr ankündigen

    Teile die Rückkehr rechtzeitig mit und kläre Tätigkeit und Bedingungen.

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    2. Gleichwertigkeit prüfen

    Entspricht das Angebot deiner früheren Position (Aufgaben, Gehalt, Eingruppierung)?

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    3. Schriftlich widersprechen

    Bei einer deutlich schlechteren Stelle widersprich schriftlich und verlange eine gleichwertige Beschäftigung.

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    4. Teilzeit/Hilfe

    Du kannst ggf. Teilzeit beanspruchen; bei Streit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder Beratung.

Häufige Fragen

Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Du hast Anspruch auf Rückkehr zu deiner früheren oder einer gleichwertigen Tätigkeit zu den bisherigen Bedingungen. Einen Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz gibt es zwar nicht, aber die zugewiesene Stelle muss gleichwertig sein – also in Aufgaben, Eingruppierung und Gehalt vergleichbar. Eine spürbare Schlechterstellung musst du nicht hinnehmen.

Darf mir während der Elternzeit gekündigt werden?

Grundsätzlich nicht: Während der Elternzeit (und ab einem bestimmten Zeitpunkt vor ihrem Beginn) besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig. Wird dir dennoch gekündigt, solltest du die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.