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Elternzeit nehmen – Anspruch, Frist und Kündigungsschutz

Du willst nach der Geburt für dein Kind da sein und Elternzeit nehmen? Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber einverstanden ist. Wichtig sind die richtige Anmeldung und die Fristen.

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Elternzeit anmelden

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Du hast Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind (§ 15 BEEG). Ein Teil davon ist auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes möglich. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist für die Inanspruchnahme grundsätzlich nicht nötig.
Während der Elternzeit (und ab der Anmeldung) besteht besonderer Kündigungsschutz. Die Elternzeit musst du rechtzeitig schriftlich anmelden – in der Regel spätestens 7 Wochen vor Beginn (für spätere Zeiträume 13 Wochen).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zeitraum planen

    Lege fest, wann und wie lange du Elternzeit nehmen willst (und ob du Teilzeit arbeiten möchtest).

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    2. Rechtzeitig anmelden

    Melde die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber an – spätestens 7 Wochen vor Beginn und verbindlich für die ersten zwei Jahre.

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    3. Kündigungsschutz nutzen

    Ab der Anmeldung (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und während der Elternzeit bist du besonders vor Kündigung geschützt.

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    4. Elterngeld nicht vergessen

    Prüfe parallel den Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

Nein. Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch (§ 15 BEEG); du musst sie nur fristgerecht und schriftlich anmelden, nicht beantragen. Über die Lage von Teilzeit während der Elternzeit kann es Abstimmungsbedarf geben, die Elternzeit selbst kann der Arbeitgeber aber nicht verweigern.

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

In der Regel spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich, mit verbindlicher Festlegung für die ersten zwei Jahre. Für Zeiträume zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.