Zum Inhalt springen

Elterngeld zurückzahlen? Rückforderung der Elterngeldstelle prüfen

Elterngeld wird oft zunächst vorläufig bewilligt und nach dem Bezugszeitraum endgültig festgesetzt. Hattest du mehr Einkommen als angenommen (etwa durch Teilzeit oder Nachzahlungen), kann eine Rückforderung kommen. Sie ist nicht immer korrekt – prüfe den Bescheid genau.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Widerspruch erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Festsetzungs- oder Rückforderungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig sind Einkommen oder Bezugsmonate falsch zugeordnet.
Wurde nur vorläufig bewilligt, ist eine endgültige Festsetzung normal. Entscheidend ist, dass dein tatsächliches Einkommen im Bezugszeitraum richtig berücksichtigt wurde.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vorläufig oder endgültig?

    Schau, ob die ursprüngliche Bewilligung vorläufig war. Dann ist eine endgültige Festsetzung üblich – aber sie muss korrekt sein.

  2. 2

    2. Einkommen abgleichen

    Vergleiche das berücksichtigte Einkommen mit deinen tatsächlichen Einkünften im Bezugszeitraum. Achte auf richtige Monatszuordnung.

  3. 3

    3. Widerspruch einlegen

    Bei Fehlern lege fristgerecht Widerspruch ein und füge Einkommensnachweise bei.

  4. 4

    4. Raten vereinbaren

    Ist die Rückforderung berechtigt, vereinbare eine tragbare Ratenzahlung. Bei besonderer Härte kann eine Stundung helfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Warum fordert die Elterngeldstelle Geld zurück?

Meist weil das tatsächliche Einkommen im Bezugszeitraum höher war als bei der vorläufigen Bewilligung angenommen – etwa durch Teilzeit oder Nachzahlungen. Bei vorläufiger Bewilligung folgt eine endgültige Festsetzung.

Kann ich mich gegen die Rückforderung wehren?

Ja, mit Widerspruch innerhalb eines Monats. Prüfe besonders, ob das Einkommen richtig und dem korrekten Monat zugeordnet wurde. Lege Nachweise bei.

Muss ich alles auf einmal zurückzahlen?

Nein. Ist die Forderung berechtigt, lässt sich in der Regel eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei besonderer Härte kommen Stundung oder eine niedrige Rate in Betracht.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.