Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch – Elementarschadenversicherung durchsetzen
Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch sind nur über eine Elementarschadenversicherung (oft als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung) gedeckt. Die normale Gebäudeversicherung allein reicht dafür meist nicht. Wer den Baustein hat, sollte den Schaden richtig melden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Police prüfen
Kläre, ob ein Elementarschadenbaustein vereinbart ist und welche Naturgefahren er abdeckt.
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2. Schaden dokumentieren
Fotografiere und filme alle Schäden vor Aufräumarbeiten und liste beschädigte Gegenstände auf.
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3. Sofort melden und mindern
Melde den Schaden unverzüglich und beginne mit Sicherung und Trocknung, um Folgeschäden zu vermeiden.
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4. Regulierung durchsetzen
Bei Verzögerung oder Ablehnung fordere die Leistung schriftlich mit Frist und verlange eine Begründung.
Daran erkennst du die Masche
- Du gehst davon aus, Hochwasser sei automatisch in der Gebäudeversicherung enthalten.
- Beschädigtes wird entsorgt, bevor es dokumentiert wurde.
- Die Versicherung verschleppt die Regulierung trotz vorhandenem Baustein.
Häufige Fragen
Zahlt die normale Gebäudeversicherung bei Hochwasser?
Meist nicht. Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch sind nur über den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung gedeckt. Sturm und Hagel sind dagegen oft schon enthalten. Prüfe deine Police genau.
Was muss ich nach dem Schaden tun?
Dokumentiere alle Schäden vor dem Aufräumen mit Fotos und Videos, melde den Schaden unverzüglich der Versicherung und beginne mit Sicherung und Trocknung, um Folgeschäden zu vermeiden.
Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Prüfe, ob der Elementarbaustein vereinbart ist. Ist er vorhanden, fordere die Regulierung schriftlich mit Frist und verlange eine nachvollziehbare Begründung. Bei größeren Schäden lohnt fachliche Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.