Krankmeldung beim Arbeitgeber – elektronische AU und deine Pflichten
Bist du krank, musst du das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Seit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ruft der Arbeitgeber die Krankschreibung bei der Krankenkasse selbst ab – du musst die 'gelbe Bescheinigung' meist nicht mehr selbst einreichen. Anzeigen musst du dich trotzdem.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort melden
Informiere den Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer – telefonisch, per Mail oder wie betrieblich vereinbart.
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2. Arzt aufsuchen
Spätestens ab dem vierten Tag (oder früher, wenn der Arbeitgeber es verlangt oder der Vertrag es vorsieht) brauchst du eine ärztliche Feststellung.
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3. eAU sicherstellen
Bei gesetzlich Versicherten meldet die Praxis die AU elektronisch. Frag im Zweifel nach, ob alles übermittelt wurde; privat Versicherte reichen das Attest selbst ein.
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4. Bei Streit dokumentieren
Hält der Arbeitgeber die Krankschreibung für vorgeschoben, dokumentiere Verlauf und Arztkontakt. Lohnfortzahlung darf nicht grundlos verweigert werden.
Daran erkennst du die Masche
- Der Arbeitgeber verlangt, dass du trotz eAU die 'gelbe' Bescheinigung selbst bringst, obwohl du gesetzlich versichert bist.
- Die Lohnfortzahlung wird ohne konkrete Anhaltspunkte verweigert.
- Du meldest dich gar nicht und erscheinst einfach nicht.
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich ein Attest?
Spätestens ab dem vierten Krankheitstag (§ 5 EFZG). Der Arbeitgeber kann die ärztliche Feststellung aber auch schon früher, sogar ab dem ersten Tag, verlangen oder dies im Vertrag vorsehen.
Muss ich die Krankschreibung selbst einreichen?
Bei gesetzlich Versicherten in der Regel nicht: Über die eAU ruft der Arbeitgeber die Bescheinigung bei der Krankenkasse ab. Anzeigen, dass du krank bist, musst du dich aber weiterhin selbst.
Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
Nur bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit und nicht einfach so. Im Streit kann ein ärztliches Gutachten (MD) eingeholt werden. Eine ordnungsgemäße Krankmeldung schützt deinen Anspruch.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.