Einspruch gegen den Strafbefehl – Frist und Folgen
Ein Strafbefehl wirkt nach Ablauf der Frist wie ein rechtskräftiges Urteil – mit Geldstrafe und Eintrag. Wer ihn für unberechtigt hält, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der die Vorwürfe geprüft werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist notieren
Halte die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung des Strafbefehls fest.
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2. Vorwurf prüfen
Sieh dir Tat, Rechtsfolge und mögliche Einwände genau an.
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3. Einspruch einlegen
Lege fristgerecht schriftlich Einspruch ein, ggf. beschränkt auf einzelne Punkte.
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4. Verteidigung vorbereiten
Bereite dich auf die Hauptverhandlung vor; Akteneinsicht und Beratung helfen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Zwei-Wochen-Frist verstreicht und der Strafbefehl wird rechtskräftig.
- Eine drohende Vorstrafe wird unterschätzt.
- Der Einspruch wird ohne Prüfung der Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls (§ 410 StPO). Versäumst du die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil – mit Geldstrafe und je nach Höhe einem Eintrag im Führungszeugnis. Handle daher zügig.
Was passiert nach dem Einspruch?
Es kommt grundsätzlich zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, in der die Vorwürfe geprüft werden. Das Gericht ist dabei nicht an den Strafbefehl gebunden. Du kannst den Einspruch auch auf einzelne Punkte beschränken, etwa nur die Tagessatzhöhe.
Bedeutet ein Strafbefehl eine Vorstrafe?
Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung. Ob sie als Vorstrafe im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe der Strafe ab. Geringe Geldstrafen erscheinen unter Umständen nicht im einfachen Führungszeugnis, sind aber im Bundeszentralregister erfasst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.