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Bank pleite – ist mein Geld weg? Die Einlagensicherung

Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleitegeht? Diese Sorge ist verständlich – aber für die meisten Sparer unbegründet: Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dein Erspartes bis zu einer festen Grenze.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen (Giro-, Tagesgeld-, Sparkonten, Festgeld) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank – EU-weit. Bei einer Bankpleite bekommst du dein Geld bis zu dieser Grenze erstattet.
In bestimmten Lebenssituationen (z. B. kurz nach einem Immobilienverkauf) sind vorübergehend höhere Beträge geschützt. Wichtig: Aktien, Fonds und ETFs fallen nicht unter die Einlagensicherung – sie sind aber als Sondervermögen ohnehin getrennt vom Bankvermögen geschützt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Geschütztes prüfen

    Sind es Einlagen (Konto/Sparbuch/Festgeld)? Die sind bis 100.000 € pro Bank gesichert.

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    2. Pro Bank denken

    Die Grenze gilt je Bank – verteile größere Beträge ggf. auf mehrere Institute.

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    3. Wertpapiere einordnen

    Aktien/Fonds/ETFs sind Sondervermögen und bleiben auch bei Bankpleite dein Eigentum.

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    4. Im Ernstfall

    Bei einer Bankpleite wird die Entschädigung in der Regel automatisch über die Sicherungseinrichtung abgewickelt.

Häufige Fragen

Wie viel Geld ist bei einer Bankpleite geschützt?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt deine Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank (EU-weit). Dazu zählen Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sowie Festgeld. In besonderen Lebenslagen (z. B. nach einem Hausverkauf) können vorübergehend höhere Beträge geschützt sein.

Sind meine Aktien und Fonds auch geschützt?

Sie fallen nicht unter die Einlagensicherung, brauchen diesen Schutz aber auch nicht: Wertpapiere wie Aktien, Fonds und ETFs sind Sondervermögen bzw. dein Eigentum und vom Vermögen der Bank getrennt. Auch bei einer Bankpleite bleiben sie dir erhalten und können auf ein anderes Depot übertragen werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.