Steuervorauszahlungen zu hoch – Anpassung beim Finanzamt beantragen
Selbstständige und Vermieter zahlen die Einkommensteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungen. Diese richten sich nach dem letzten Bescheid. Sinkt dein Gewinn, sind die Vorauszahlungen schnell zu hoch und binden unnötig Liquidität. Du kannst beim Finanzamt eine Anpassung beantragen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Aktuelle Einkünfte schätzen
Ermittle deine voraussichtlichen Einkünfte für das laufende Jahr, wenn sie deutlich vom Vorjahr abweichen.
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2. Anpassung beantragen
Beantrage beim Finanzamt formlos die Herabsetzung der Vorauszahlungen und begründe sie mit den geänderten Einkünften.
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3. Nachweise beifügen
Belege den Rückgang (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertung, geringere Aufträge).
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4. Nachzahlung im Blick
Setze nicht zu niedrig an, sonst droht später eine Nachzahlung mit Zinsen. Ziel ist eine realistische Höhe.
Daran erkennst du die Masche
- Du zahlst weiter hohe Vorauszahlungen, obwohl dein Gewinn eingebrochen ist.
- Du setzt die Vorauszahlungen zu niedrig an und riskierst eine hohe Nachzahlung.
- Der Antrag ist nicht begründet und wird abgelehnt.
Häufige Fragen
Kann ich meine Steuervorauszahlungen senken?
Ja. Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen auf Antrag an die voraussichtlichen Einkünfte an (§ 37 EStG). Ist dein Gewinn gesunken, kannst du eine Herabsetzung beantragen und so deine Liquidität schonen.
Wie beantrage ich die Anpassung?
Formlos beim Finanzamt, mit Hinweis auf die geänderten Einkünfte und nach Möglichkeit mit Nachweisen (z. B. einer betriebswirtschaftlichen Auswertung). Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen dann neu fest.
Was ist das Risiko?
Setzt du die Vorauszahlungen zu niedrig an, kann am Jahresende eine hohe Nachzahlung entstehen, die zudem verzinst wird. Ziel ist eine realistische Anpassung, die weder zu hoch noch zu niedrig ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.