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Steuervorauszahlungen zu hoch – Anpassung beim Finanzamt beantragen

Selbstständige und Vermieter zahlen die Einkommensteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungen. Diese richten sich nach dem letzten Bescheid. Sinkt dein Gewinn, sind die Vorauszahlungen schnell zu hoch und binden unnötig Liquidität. Du kannst beim Finanzamt eine Anpassung beantragen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen auf Antrag an die voraussichtlichen Einkünfte an (§ 37 EStG). Sinkt dein Gewinn, kannst du eine Herabsetzung beantragen und so unnötige Vorauszahlungen vermeiden.
Umgekehrt kann das Finanzamt die Vorauszahlungen auch erhöhen, wenn deine Einkünfte steigen. Eine realistische Anpassung schützt vor hohen Nachzahlungen ebenso wie vor zu hoher Vorauszahlung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Aktuelle Einkünfte schätzen

    Ermittle deine voraussichtlichen Einkünfte für das laufende Jahr, wenn sie deutlich vom Vorjahr abweichen.

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    2. Anpassung beantragen

    Beantrage beim Finanzamt formlos die Herabsetzung der Vorauszahlungen und begründe sie mit den geänderten Einkünften.

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    3. Nachweise beifügen

    Belege den Rückgang (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertung, geringere Aufträge).

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    4. Nachzahlung im Blick

    Setze nicht zu niedrig an, sonst droht später eine Nachzahlung mit Zinsen. Ziel ist eine realistische Höhe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich meine Steuervorauszahlungen senken?

Ja. Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen auf Antrag an die voraussichtlichen Einkünfte an (§ 37 EStG). Ist dein Gewinn gesunken, kannst du eine Herabsetzung beantragen und so deine Liquidität schonen.

Wie beantrage ich die Anpassung?

Formlos beim Finanzamt, mit Hinweis auf die geänderten Einkünfte und nach Möglichkeit mit Nachweisen (z. B. einer betriebswirtschaftlichen Auswertung). Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen dann neu fest.

Was ist das Risiko?

Setzt du die Vorauszahlungen zu niedrig an, kann am Jahresende eine hohe Nachzahlung entstehen, die zudem verzinst wird. Ziel ist eine realistische Anpassung, die weder zu hoch noch zu niedrig ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.