Eingliederungshilfe – Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie reicht von Hilfen zur Bildung über das Wohnen bis zur Teilhabe am Arbeitsleben und wird individuell geplant.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf ermitteln
Halte fest, in welchen Lebensbereichen Unterstützung nötig ist.
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2. Antrag stellen
Stelle den Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
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3. Teilhabeplan mitgestalten
Wirke an der Bedarfsermittlung und am Teilhabeplan mit.
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4. Bei Ablehnung handeln
Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Daran erkennst du die Masche
- Der individuelle Bedarf wird nicht vollständig erfasst.
- Leistungen werden ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt.
- Die Widerspruchsfrist verstreicht.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder von einer solchen bedrohte Menschen, die Unterstützung zur Teilhabe benötigen (§ 90 SGB IX). Die Hilfe soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Welche Leistungen umfasst sie?
Je nach Bedarf Hilfen zur Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben sowie Leistungen für selbstbestimmtes Wohnen und Assistenz. Die konkreten Leistungen werden in einem Teilhabeplan am individuellen Bedarf ausgerichtet.
Werden Einkommen und Vermögen angerechnet?
Nur nach besonderen Regeln, die häufig günstiger sind als in anderen Bereichen der Sozialhilfe. Bestimmte Leistungen sind unabhängig von Einkommen und Vermögen. Lass im Einzelfall prüfen, was in deinem Fall berücksichtigt wird.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.