Eigenes Foto im Netz geklaut – Rechte als Urheber
Wer ein Foto macht, ist dessen Urheber und entscheidet über die Nutzung. Verwendet jemand dein Bild ohne Erlaubnis – etwa auf einer Website oder im Onlineshop –, kannst du dagegen vorgehen und Ansprüche geltend machen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Urheberschaft belegen
Sichere Originaldatei, Metadaten und Aufnahmenachweise.
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2. Verstoß dokumentieren
Mache Screenshots der unerlaubten Nutzung mit URL und Datum.
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3. Aufforderung senden
Fordere zur Unterlassung, Entfernung und Zahlung auf.
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4. Schaden berechnen
Beziffere den Schadensersatz, etwa nach üblichen Lizenzgebühren.
Daran erkennst du die Masche
- Dein Foto wird kommerziell ohne Lizenz genutzt.
- Die Urheberbenennung fehlt oder ist entfernt.
- Beweise für deine Urheberschaft sind nicht gesichert.
Häufige Fragen
Welche Rechte habe ich, wenn mein Foto geklaut wurde?
Als Urheber hast du bei unerlaubter Nutzung Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz (§§ 72, 97 UrhG). Du kannst die Entfernung verlangen und eine angemessene Vergütung fordern. Fehlt die Urheberbenennung, kann ein zusätzlicher Aufschlag gerechtfertigt sein.
Wie wird der Schadensersatz berechnet?
Häufig nach der Lizenzanalogie: Du kannst die Vergütung verlangen, die für eine ordnungsgemäße Lizenz üblich gewesen wäre. Als Orientierung dienen marktübliche Honorare. Die genaue Höhe hängt von Nutzungsart, Dauer und Reichweite ab.
Was muss ich nachweisen?
Dass du der Urheber bist und dass das Foto ohne deine Erlaubnis genutzt wurde. Hilfreich sind die Originaldatei mit Metadaten, Aufnahmenachweise sowie Screenshots der unerlaubten Nutzung mit URL und Datum. Sichere diese Belege frühzeitig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.